Die Entscheidung, sich zu trennen oder scheiden zu lassen, treffen Paare in der Regel nicht leichtfertig. Die Situation ist meist schwierig – vor allem, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat.
Beratung bei Trennung oder Scheidung
Beratungsangebote behördlicher und freier Träger oder Mediation können Paaren in Trennung helfen, mit der Situation gut umzugehen. Dabei spielen die psychologische, pädagogische und juristische Unterstützung gleichermaßen eine Rolle.
Sorgerecht
Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind, ändert eine Trennung daran zunächst einmal nichts. Beantragt ein Elternteil aber das alleinige Sorgerecht und das Familiengericht gibt dem Antrag statt, erhält das nicht sorgeberechtigte Elternteil das so genannte Umgangsrecht.
Umgangsrecht
Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Das sorgeberechtigte Elternteil ist gehalten, diese Kontakte zu ermöglichen und zu fördern. Das Familiengericht kann nach Anhörung des Jugendamtes auf Antrag das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils nur dann einschränken, soweit dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist.
Unterhalt
Kinder haben Anspruch auf Unterhalt. Er umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes sowie die Finanzierung der Schul- und Berufsausbildung. Das Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht, indem es für das Kind sorgt, es erzieht, ernährt und mit Kleidung ausstattet. Das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss den so genannten Barunterhalt leisten. Dieser ist abhängig vom Nettoeinkommen der unterhaltspflichtigen Person und dem Alter des Kindes.