Haushaltsnahe Dienstleistungen

Einer älteren Dame werden Lebensmittel von einer Haushaltshilfe gebracht

Beruf, Betreuung der Kinder, Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger und die Führung des Haushalts – das alles gut unter einen Hut zu bekommen, ist nicht immer einfach. Werden einige dieser Aufgaben zumindest teil- oder zeitweise durch Dienstleister übernommen, kann dies den Alltag von Familien enorm erleichtern. Die Kosten dieser so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen können steuerlich berücksichtig werden.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Arbeiten in Haushalt und Garten, Betreuung von Kindern oder Pflege hilfsbedürftiger Familienmitglieder sowie Handwerksarbeiten im und am Haus bzw. Wohnung gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Anbieter sind beispielsweise Dienstleistungsagenturen, kleine Unternehmen oder Selbstständige.

Steuerliche Entlastung für Familien

Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen werden steuerlich berücksichtigt. Dadurch soll es Familien erleichtert werden, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Steuerermäßigung richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Dienstleistung. Die genaue Regelung ist im Familienleistungsgesetz festgeschrieben.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Für Haushaltshilfen, Kinderbetreuung und Pflegeleistungen können 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld abgezogen werden. Über die jährlichen Höchstbeträge für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) bzw. sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse kann man sich auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen informieren.

Leistungen von Handwerkerinnen und Handwerkern

Werden Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch Handwerkerinnen und Handwerker ausgeführt, liegt die Steuerermäßigung bei 20 Prozent der Arbeitskosten. Materialkosten zählen nicht dazu. Wichtig ist, dass eine Rechnung vorliegt, die per Überweisung oder Einzugsermächtigung beglichen wurde. Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt. Über den Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, informiert das Bundesministerium der Finanzen.


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