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Für Großeltern ist es oft wichtig, eine Beziehung zu ihren Enkelkindern zu pflegen. Auch wenn die Eltern des Kindes sich trennen oder scheiden lassen. Grundsätzlich haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Wenn es dabei zu Konflikten innerhalb der Familie kommt, muss letztlich ein Gericht entscheiden, ob der Kontakt zum Wohle des Kindes ist.
Solche Situationen sind nicht einfach und können für alle belastend sein. Das zuständige Jugendamt berät und unterstützt Großeltern dabei, ihre Rechte zu nutzen und eine stabile Bindung zum Enkel zu ermöglichen. Es bietet ebenfalls Hilfestellung bei der Auskunft über die Situation des Kindes.
Weitere Informationen zum Umgangsrecht finden Sie auch auf dem Familienportal des Bundes.