Rechte und Pflichten von Großeltern

Großeltern machen mit ihren Enkeln ein Selfie in einem Park.

Die Enkel von Kita oder Schule abholen, mit ihnen spielen, ein Wochenende verreisen oder ein paar Ferientage verbringen – das alles machen Großeltern meist liebend gern. Dazu verpflichtet sind sie allerdings nicht. Großeltern haben zwar einige Rechte, Pflichten aber nur in Ausnahmefällen.

Für Großeltern ist die Bindung zu ihren Enkelkindern oft unermesslich wertvoll. Doch in manchen Situationen kann es kompliziert werden, die Rechte und Möglichkeiten als Großeltern zu verstehen. Ob es um das Recht auf Umgang mit den Enkelkindern geht, den Anspruch auf Elternzeit oder auch um Unterhaltsfragen ­– die Situationen können vielfältig sein. Die Verwandtschaft mit den Enkelkindern gibt den Großeltern eine besondere Stellung innerhalb der Familie. Hier fassen wir verschiedene Aspekte und Rechte von Großeltern zusammen:

  • Habe ich ein Umgangsrecht mit meinen Enkelkindern?

    Für Großeltern ist es oft wichtig, eine Beziehung zu ihren Enkelkindern zu pflegen. Auch wenn die Eltern des Kindes sich trennen oder scheiden lassen. Grundsätzlich haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Wenn es dabei zu Konflikten innerhalb der Familie kommt, muss letztlich ein Gericht entscheiden, ob der Kontakt zum Wohle des Kindes ist.

    Solche Situationen sind nicht einfach und können für alle belastend sein. Das zuständige Jugendamt berät und unterstützt Großeltern dabei, ihre Rechte zu nutzen und eine stabile Bindung zum Enkel zu ermöglichen. Es bietet ebenfalls Hilfestellung bei der Auskunft über die Situation des Kindes.

    Weitere Informationen zum Umgangsrecht finden Sie auch auf dem Familienportal des Bundes.

  • Kann ich Elternzeit für meine Enkelkinder nehmen?

    Wenn die Eltern der Enkelkinder beispielsweise schwer krank, behindert oder verstorben sind, stehen Großeltern vor einer besonderen Herausforderung. Es ist wichtig zu wissen, dass auch Großeltern in dieser Ausnahmesituation für ihre Enkel sorgen können und dafür Unterstützung erhalten.

    Wenn Sie als Großeltern die Enkelkinder aufnehmen, bekommen Sie Hilfe vom Staat. Anstelle der Eltern können Sie die Elternzeit nehmen und bekommen Elterngeld, sofern Sie die gängigen Voraussetzungen hierfür erfüllen.

    Auch wenn ein Elternteil noch minderjährig ist oder eine Ausbildung vor dem 18. Geburtstag begonnen hat, können Großeltern Anspruch auf Elternzeit haben. Voraussetzung hierfür ist, dass kein Elternteil des Kindes selbst Elternzeit in Anspruch nimmt und die übrigen Voraussetzungen der Elternzeit erfüllt sind.

    Genauere Informationen zum Elterngeld bekommen Sie bei der Elterngeldstelle.

  • Kann ich die Vormundschaft für mein Enkelkind bekommen?

    Wenn das Sorgerecht für das Kind nicht (mehr) bei den Eltern ist, haben Großeltern bei der Wahl eines Vormunds Vorrang gegenüber nicht verwandten Personen. Dies gilt jedoch nur, wenn Kind und Großeltern schon eine enge Beziehung haben und es dem Kindeswohl dient. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2014 nochmal bekräftigt.

  • Bekomme ich Unterstützung, wenn ich mein Enkelkind pflegen muss?

    Wird ein Enkelkind pflegebedürftig, kann ein Großelternteil bis zu sechs Monate Pflegezeit oder bis zu 24 Monate und einer Mindestarbeitszeit von weiterhin 15 Wochenstunden Familienpflegezeit beantragen, um die Pflege des Enkelkindes zu übernehmen. Informationen zur Pflege- beziehungsweise Familienpflegezeit und weiteren Themen rund um die Pflege bekommen Sie bei den Pflegestützpunkten Berlin.

    Wenn Mutter oder Vater sich nicht um das Kind kümmern (können), darf Ihr Enkelkind auch ohne offizielle Erlaubnis bei Ihnen leben. Bei einer Vollzeitpflege haben Großeltern unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegegeld. Dieses können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen. Auf dem Familienportal des Bundes finden Sie einen Überblick zum Thema Pflegegeld.

    Darüber hinaus können Sie zudem Anspruch auf Kindergeld sowie auf Hilfe zum Lebensunterhalt für die von Ihnen gepflegten Enkelkinder haben.

  • Muss ich für mein Enkelkind Unterhalt zahlen?

    Verwandte in gerader Linie – also Großeltern, Eltern, Kinder und Enkelkinder – sind einander unterhaltsverpflichtet. So kann es sein, dass Großeltern Unterhalt für ihre Enkelkinder zahlen müssen, wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten können. Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie bei bei der Caritas.

    Umgekehrt ist das aber ebenso der Fall: auch Enkelkinder müssen unter ganz bestimmten Umständen für ihre Großeltern aufkommen.

  • Wo finde ich zusätzliche Hilfe, wenn ich keinen Kontakt zu meinen Enkelkindern habe?

    Wenn Sie als Großeltern keinen Kontakt (mehr) zum Enkelkind haben, finden Sie zusätzliche Hilfe und Austausch bei der „Bundesinitiative Großeltern“. Für eine persönliche Beratung können Sie sich auch kostenfrei und vertraulich an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle wenden.

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