Fehlgeburt

Eine Frau sitzt mit einem traurigen Gesichtsausdruck neben einem leeren Kinderbett.

Von einer Fehlgeburt (Abort) spricht man, wenn das Kind im Mutterleib stirbt, bevor es ein Gewicht von 500 Gramm erreicht hat. Meist ist eine Störung bei der Befruchtung oder der Einnistung der Grund. Schätzungen zufolge endet jede zweite Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt – in den meisten Fällen so früh, dass die Frau es gar nicht bemerkt.

Fehlgeburt in der Frühschwangerschaft

Im ersten Drittel ist die Schwangerschaft besonders störanfällig. Gibt es Probleme bei der Entwicklung des Embryos, wird er manchmal überraschend geboren. Bemerkt man bei einer der Ultraschalluntersuchungen, dass das Herz des Kindes nicht mehr schlägt, wird mit Hilfe von Medikamenten und/oder einer Ausschabung die frühzeitig abgestorbene Leibesfrucht entfernt.

Spätabort

Von einer späten Fehlgeburt spricht man, wenn das Kind zwischen der zwölften und 22. Schwangerschaftswoche stirbt. Dann ist es bereits zu groß für eine Ausschabung. Die Mutter muss es auf natürlichem Weg oder per Kaiserschnitt zur Welt bringen.

Abschied nehmen 

Für Fehlgeburten gibt es in Deutschland keine Bestattungspflicht. Seit 2013 aber kann man auf Wunsch auch Kinder mit einem Gewicht unter 500 Gramm („Sternenkinder“) standesamtlich eintragen und bestatten. Jede Klinik hat in der Regel eine Seelsorgestation. Viele Eltern suchen sich darüber hinaus psychologischen Beistand oder eine Selbsthilfegruppe.

Wieder schwanger werden

Wenn medizinisch nichts dagegen spricht, kann eine Frau bald wieder schwanger werden. Vorher empfiehlt sich ein Gespräch mit einer Hebamme, einer Ärztin oder einem Arzt. Meist wird empfohlen, mit der nächsten Schwangerschaft einige Monate zu warten.


Weitere Artikel zum Thema