Pflegende Familienmitglieder und erziehende Elternteile sind oft hohen Anforderungen ausgesetzt, die zu einer psychischen und physischen Überlastung führen können. Die Anforderungen des Alltags, kontinuierliche Belastungen im Familienalltag und die Haushaltsarbeit können den Gesundheitszustand schwächen und gefährden. Manchmal führt Stress sogar zu schweren Erschöpfungszuständen.
Zwischen Familie, Beruf und Haushalt bleibt oft nicht die Zeit, sich um die eigene Gesundheit zu kümmern. Stationäre Maßnahmen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation sind deshalb wichtige Leistungen der Krankenversicherung oder Rentenversicherung, die helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Alle Frauen und Männer in Familienverantwortung haben darauf einen Anspruch.
Wiederherstellung der Balance von Körper und Seele
In zumeist dreiwöchigen Aufenthalten wird auf die unterschiedlichen körperlichen und psychischen Beschwerden mit Hilfe verschiedener Therapien eingegangen. Weil die herausfordernde Lebenssituation zu viel Stress und körperlichen Problemen beiträgt, bietet eine Kur die Gelegenheit, die Zusammenhänge in der persönlichen Gesamtsituation besser zu verstehen. Die Teilnehmenden erhalten konkrete Hinweise zur Bewältigung ihres Alltags sowie zu Nachsorgeangeboten am Wohnort.
Kurformen
Damit sich Frauen und Männer in Familienverantwortung gut von ihrem anstrengenden Alltag erholen können, werden Kuren ausschließlich stationär durchgeführt. Mütter, Väter und pflegende Angehörige haben so die Möglichkeit, sich in einem neuen Umfeld zu entspannen, neue Inspirationen zu bekommen, andere Betroffene kennenzulernen und sich ganz ihrer Erholung zu widmen. Unterschieden werden Vorsorgekuren und Rehabilitationskuren. Kuren gemeinsam mit einem oder mehreren Kindern sind angezeigt, wenn das Kind ebenfalls erholungsbedürftig ist oder eine Behinderung hat und auch, wenn die Betreuung des Kindes zu Hause nicht möglich ist.
Antragsweg und Kosten
Im unten stehenden Link des Müttergenesungswerks „in 6 Schritten zur Kur“ wird übersichtlich und einfach erklärt, wie eine Kur beantragt wird.
Empfehlenswert ist eine individuelle und kostenlose Beratung durch die Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes.
Wichtige Ansprechpersonen für die Beantragung einer Kur sind Haus- oder Frauenärzte/innen. Über diese wird die Kur bei der Krankenversicherung beantragt. Es ist genau zu prüfen, ob eine Vorsorge- oder eine Rehabilitationsmaßnahme benötigt wird.
Der Eigenanteil für Elternteile liegt bei 10 Euro pro Tag. Für Fahrtkosten müssen maximal 10 Euro pro Fahrt und Person gezahlt werden. Für Einkommensschwache Familien kann der Eigenanteil reduziert werden.
Kinderbetreuung und Hilfe im Haushalt
Fällt der haushaltsführende Elternteil wegen einer Kur aus und kann keine andere Person des Haushalts einspringen, kann die Familie eine Haushaltshilfe, das heißt, eine "ambulante Familienpflege" beantragen. Sie soll alle Arbeiten umfassen, die im Familienalltag anfallen und die eigentlich vom erkrankten Elternteil erledigt werden. Einkaufen und Wäsche waschen gehören ebenso dazu wie etwa Kochen und Hausaufgaben begleiten. Um die Leistung zu beantragen, wenden sich Eltern an ihre Krankenkasse.
Links
- berlin.de: Landesverwaltungsamt: Reha-Maßnahmen für Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte)
- betanet.de: Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
- Arbeiterwohlfahrt: Beratung zu Mutter-Kind-Kuren
- Familienportal: Mutter-Vater-Kind-Kuren
- Müttergenesungswerk: 6 Schritte zur Kur
- Müttergenesungswerk: Beratungsstellen für Mutter-Vater-Kind-Kuren in Berlin
- Müttergenesungswerk: Kurangebote