Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Ein Notarztfahrzeug der Feuerwehr bei einer Einsatzfahrt mit Blaulicht.

Ein Schicksalsschlag wie eine schwere Krankheit oder ein Unfall können zur Folge haben, dass Sie vor Ihrem eigentlichen Rentenalter nicht mehr wie gewohnt arbeiten können. In diesem Fall sind Sie je nach persönlichen Voraussetzungen durch die Erwerbsminderungsrente abgesichert. 

Wenn Sie vor Erreichen Ihres regulären Rentenalters aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, können Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Formen der Erwerbsminderung unterschieden – der vollen und teilweisen Erwerbsminderung. Eine volle Erwerbsminderung (volle Rente) liegt vor, wenn die versicherte Person außerstande ist, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten. Eine teilweise Erwerbsminderung (halbe Rente) liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten.

Anders als bei der Berufsunfähigkeit, die auch nur noch für Erwerbstätige mit einem Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1961 greift und die einen sogenannten Berufsschutz genießen, ist es bei der Erwerbsminderung unerheblich, um welche Tätigkeit es sich handelt und welchen Beruf Sie zuvor ausgeübt haben. So können Sie beispielsweise auch mit einer Hochschulausbildung auf eine ungelernte Tätigkeit verwiesen werden. 

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Der Rentenversicherungsträger stellt auf Basis ärztlicher Unterlagen sowie eventuell erforderlicher weiterer Gutachten fest, wie viele Stunden am Tag Sie mit der Krankheit oder Behinderung noch arbeiten können. Bei der Einschätzung geht der Rentenversicherungsträger von einem üblichen Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Fünf-Tage-Woche aus.

Um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen zu können, müssen Sie mindestens fünf Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung angehört haben (allgemeine Wartezeit). In den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung müssen Sie zudem mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben. Dabei gilt Reha vor Rente. Die Deutsche Rentenversicherung prüft zunächst, wie sie Sie dabei unterstützen kann, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Etwa durch medizinische oder berufliche Rehabilitation.  

Von dieser Regel gibt es Ausnahmen, zum Beispiel zu Gunsten von Menschen mit Behinderung und für Versicherte, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten können.

Absicherung durch die Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist der Ersatz für das fehlende Einkommen und muss beantragt werden. Grundlage für die Berechnung der Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente sind Ihre persönlichen Entgeltpunkte. Diese werden mit dem Rentenfaktor 1,0 und dem aktuellen Rentenwert, der jährlich angepasst wird, multipliziert. Darüber hinaus werden auch die sogenannte Zurechnungszeit und eventuelle Abschläge bis maximal 10,8 Prozent bei der Berechnung berücksichtigt. Bei teilweiser Erwerbsminderung gibt es einen Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, ist es dann eventuell möglich, zusätzlich die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu erhalten.

Zudem gibt es dynamische Hinzuverdienstgrenzen – so können Sie unter Umständen neben Ihrer Erwerbsminderungsrente mit einem Nebenjob hinzuverdienen. Für Erwerbsminderungsrenten gilt allerdings, dass Sie eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen Ihres festgestellten Leistungsvermögens ausüben dürfen, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. 

Die Verbraucherzentrale empfiehlt dringend eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung für alle, die von ihrem Einkommen leben. Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt ein existenzbedrohendes Risiko ab, so die Verbraucherzentrale, und ist neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste private Versicherung. 

Wenn Sie in der Rentenversicherung sind und vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, profitieren Sie von einer sogenannten Vertrauensschutzregelung. Ihnen kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gewährt werden.

Weitere Informationen und Beratung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Beratungstermine an, in denen Sie mehr Informationen zu einer möglichen Erwerbsminiderungsrente und Ihren persönlichen Voraussetzungen bekommen. 

Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie auch in der Broschüre „Erwerbsminderungs­rente: Das Netz für alle Fälle“ der Deutschen Rentenversicherung und im Ratgeber „Erwerbsminderungsrente“ des Bundesarbeitsministeriums. 

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