Gewusst wie: Auf diese Leistungen haben Sie Anspruch als Familie in Berlin

Zwei Frauen und ein Mädchen und ein Junge in deren Mitte schauen gespannt auf ein Tablet

Für Familien gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Leistungen zu beantragen. Wir haben für Sie Informationen über mögliche Familienleistungen zusammengefasst und zeigen Ihnen wie und wo Sie diese in Berlin beantragen können.

Wussten Sie, dass es in Deutschland zahlreiche finanzielle Leistungen gibt, die Familien in unterschiedlichen Situationen beantragen können? Viele Eltern scheuen sich dabei allerdings vor den bürokratischen Hürden oder wissen nicht, was ihnen eigentlich zustehen würde. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie in Berlin Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag beantragen können, welche Unterlagen Sie dafür brauchen und was es sonst noch zu beachten gibt.

1. Das Elterngeld

In den ersten Monaten nach der Geburt eines Kindes nehmen die meisten Eltern einige Monate Elternzeit, um sich zu Hause um ihr Neugeborenes kümmern zu können. In dieser Zeit gibt es vom Staat das sogenannte Elterngeld. Das Elterngeld unterscheidet sich je nach Bedarf in drei Varianten: Das Basiselterngeld, das Eltern zusteht, die sich nach der Geburt um ihr Kind kümmern wollen und deshalb für einen bestimmten Zeitraum kein oder ein geringeres Einkommen haben. Das ElterngeldPlus, das Müttern und Vätern den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern soll, indem es zum Beispiel zusätzlich zu einer Teilzeitbeschäftigung gezahlt wird. Und der Partnerschaftsbonus, der in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten gezahlt wird, wenn Eltern zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten wollen, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben.

Sie sind im Land Berlin gemeldet und möchten Elterngeld beantragen? Das müssen Sie wissen: 

  • Wie viel Elterngeld steht mir zu? Wie viel Elterngeld Ihnen genau zusteht, können Sie mit dem Elterngeldrechner des Familienportal des Bundes herausfinden.
  • Wo kann ich in Berlin Elterngeld beantragen? Zuständig für die Bearbeitung von Elterngeldanträgen in Berlin ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie gemeldet sind. Seit September 2023 könnnen Sie das Elterngeld auch direkt online bei Elterngeld Digital beantragen.
  • Was benötige ich, um in Berlin Elterngeld zu beantragen? Auf dem Familienportal des Bundes finden Sie eine Übersicht, welche Antragsformulare und Bescheinigungen Sie zur Beantragung des Elterngeldes in Berlin mitbringen müssen.
  • Was ist zu beachten? Damit Sie nicht zu lange auf Ihr Elterngeld warten müssen, ist es ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. So können Sie bereits viele Unterlagen und Bescheinigungen besorgen, bevor das Kind geboren ist. Für einen vollständigen Antrag benötigen Sie jedoch zwingend die Geburtsurkunde.

2. Das Kindergeld

Um Familien finanziell zu entlasten, gibt es in Deutschland das sogenannte Kindergeld. Das Kindergeld beträgt 250 Euro pro Kind und wird für jedes Kind mit Wohnsitz in Deutschland gezahlt. Das Kindergeld wird grundsätzlich für alle Kinder bis zur Volljährigkeit ausgezahlt. Kinder, die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden, erhalten es bis zum 25. Geburtstag. Für Jugendliche, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wird es bis zum 21. Geburtstag gezahlt. Menschen mit einer Behinderung können das Kindergeld auch über den 25. Geburtstag hinaus bekommen.

Sie sind im Land Berlin gemeldet und möchten Kindergeld beantragen? Das müssen Sie wissen:

  • Wo kann ich in Berlin Kindergeld beantragen? Den Antrag auf Kindergeld können Sie in Berlin bei der zuständigen Familienkasse stellen. Angestellte im öffentlichen Dienst können ihren Antrag auf Kindergeld bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen.
  • Was ist zu beachten? Bitte nicht vergessen, dass Sie der zuständigen Familienkasse alle Änderungen mitteilen müssen. Das betrifft sowohl Änderungen in den Verhältnissen der Eltern wie Änderungen der Adresse, Bankverbindung, Scheidung, Beschäftigung im öffentlichen Dienst oder ein Wegzug ins Ausland, als auch Änderungen an der Situation der Kinder: Beispielsweise die Aufnahme einer Ausbildung, eines Studiums, des Wehrdienstes oder einer Schwangerschaft.

Das Kindergeld kurz erklärt

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3. Der Kinderzuschlag

Um Familien mit kleinem Einkommen finanzielle Spielräume zu ermöglichen, kann der sogenannte Kinderzuschlag beantragt werden. Der Kinderzuschlag wird gezahlt, wenn die Eltern nicht oder nicht genug verdienen. Für jedes unverheiratete Kind unter 25 Jahren können Sie monatlich bis zu 250 Euro zusätzlich zum Kindergeld erhalten.

Sie sind im Land Berlin gemeldet und möchten den Kinderzuschlag beantragen? Das müssen Sie wissen:

  • Habe ich Anspruch auf Kinderzuschlag? Über den KiZ-Lotsen können Sie ermitteln, ob und wie viel Kinderzuschlag Ihnen zusteht.
  • Wo kann ich den Kinderzuschlag in Berlin beantragen? Den Kinderzuschlag können Sie online oder bei Ihrer Familienkasse beantragen.
  • Was ist zu beachten? Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, können auch das sogenannte Bildungspaket (BuT) in Anspruch nehmen, das Kindern und Jugendlichen Teilhabe ermöglicht, indem zum Beispiel Kosten für das Mittagessen, den Schulweg oder für die Freizeitgestaltung übernommen werden.

Der Kinderzuschlag kurz erklärt

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Mehr Informationen und Online-Antrag

Sie haben noch ungeklärte Fragen? Weitere Informationen zu Familienleistungen finden Sie beim Bundesfamilienministerium und hbei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Seit September 2023 ist die Beantragung auch papierlos möglich. Wer in Berlin einen Antrag mit dem Onlinedienst Elterngeld Digital stellt, kann Antragsdaten, Nachweise und Unterschrift komplett digital übermitteln.

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