In Berlin zum Elterngeld

Eine Frau mit Babybauch sitzt am Tisch und zählt Euroscheine, auf dem Tisch steht zudem eine rosa Spardose in Form eines Schweines

Wer sich in der Familienplanung befindet und eine Elternzeit plant, sollte wissen, dass es für diese Lebenssituation staatliche Unterstützung gibt. Wer hat Anspruch, was ist zu beachten und welche Möglichkeiten gibt es in Berlin, Elterngeld zu beantragen? Alles zum Thema Elterngeld finden Sie hier.

Wer bekommt eigentlich Elterngeld?

Damit sich Sie sich als berufstätige Mütter und Väter in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes ausreichend Zeit für die Betreuung nehmen können, müssen sie voraussichtlich Ihre Arbeitszeit reduzieren. Das wegfallende Einkommen wird während der Elternzeit zum Teil durch die staatliche Unterstützung in Form des Elterngelds ersetzt. 

Anspruch auf Elterngeld haben abhängig beschäftigte und selbstständig erwerbstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Das gilt auch für Adoptiveltern oder Großeltern – nicht aber für Pflegeeltern. Als Pflegeeltern erhalten Sie stattdessen finanzielle Unterstützung vom Jugendamt. Auch, wenn Sie studieren oder arbeitslos können Sie Elterngeld erhalten. Im Falle der Arbeitslosgkeit wird es auf das Arbeitslosengeld (ALG) II angerechnet.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des betreuenden Elternteils. Davon wird ein Pauschalbetrag abgezogen, um das durchschnittliche Nettoeinkommen zu ermitteln.

  • Es kann sinnvoll sein, zu Beginn der Schwangerschaft die Steuerklasse zu wechseln, um später mehr Elterngeld zu erhalten.
  • Bei Selbständigen wird der Steuerbescheid des Vorjahres zugrunde gelegt. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll künftig eine bessere Einkommensanrechnung beim Elterngeld ermöglichen.
  • Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld mindern das Elterngeld nicht.
  • Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes zusammen ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 Euro hatten, erhalten kein Elterngeld.
  • Bei Alleinerziehenden liegt die Einkommensgrenze bei 250.000 Euro.

Achtung: Ab 2024 könnte es nach den Plänen des Familienministeriums zu einer Kürzung kommen, die Elternpaare oder Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 150.000 Euro und mehr betrifft. 

 

Praktisch! Elterngeld ganz einfach berechnen

Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Welche Arten von Elterngeld gibt es?

Es gibt zwei Varianten – Sie entscheiden, welche besser zu Ihrem Lebens- und Arbeitsrhythmus passt:

1. Basiselterngeld

Das sogenannte Basiselterngeld kann für zwei bis maximal 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden. Dabei kann ein Elternteil zwei bis maximal zwölf Monate Elterngeld beziehen. Nehmen beide Elternteile Elterngeld in Anspruch, wird es für zwei weitere Monate gezahlt (Partnermonate). Alleinerziehende erhalten 14 Monate Elterngeld.

2. ElterngeldPlus

Eltern, die Teilzeit arbeiten möchten, können zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus wählen. Das ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldes, das dem Elternteil ohne Einkommen nach der Geburt zustehen würde. Dafür wird es doppelt so lange gezahlt. Ein Monat Elterngeld entspricht also zwei Monaten ElterngeldPlus. Auch eine Kombination von Basiselterngeld und ElterngeldPlus ist möglich.

  • Partnerschaftsbonus: Eltern, die zwei bis vier Monate beide in Teilzeit im Schnitt zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten und ElterngeldPlus beziehen, erhalten für diese Monate zusätzlich einen Partnerschaftsbonus zwischen 150 und 900 Euro im Monat.
  • Bonus für Alleinerziehende: Alleinerziehenden werden ebenfalls vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus gezahlt.

Extra-Geld für Frühchen

Eltern von Frühgeborenen erhalten bis zu vier Monate länger Elterngeld: Kommt das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, gibt es einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Kommt es acht Wochen zu früh, gibt es zwei Monate Basiselterngeld, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier Monate. Diese zusätzlichen Basiselterngeldmonate können auch in ElterngeldPlus umgewandelt werden.

 

Wichtig: Elterngeld rechtzeitig beantragen

Der Antrag sollte möglichst bald nach der Geburt schriftlich bei Ihrer Elterngeldstelle gestellt werden. Denn Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt. Der Antrag kann online über das Portal ElterngeldDigital des Bundesministeriums gestellt werden.
 

Ausführliche Informationen zum Elterngeld finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie in der Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit sowie in der nachfolgenden Linkliste.

 

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