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Der Biotopflächenfaktor BFF
Worum geht es?
Die Wertigkeit einer Grundstücks-Teilfläche wird bei der BFF-Festsetzung entsprechend dem Flächentyp als Anrechnungsfaktor pro qm festgelegt. Von versiegelten Flächen (Anrechnungsfaktor 0,0) über halboffene Flächen (Anrechnungsfaktor 0,5) bis zu Vegetationsflächen mit Anschluss an bestehenden Boden (Anrechnungsfaktor 1,0) sind die Werte gestaffelt.
Er kann in Berlin als Rechtsverordnung in einem Landschaftsplan festgesetzt werden.
Ansprechpersonen Bezirke
Ansprechpersonen Landesverwaltung
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Allgemeine Grundsatzfragen zum BFF
Gesetze / Vorschriften
- Bundesnaturschutzgesetz Abschnitte 1 und 2
- Berliner Naturschutzgesetz
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Kontakt
Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin
Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner
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