Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister
Das Handelsregister ist ein Verzeichnis über bestimmte Tatsachen, die im Handelsverkehr wesentlich sind. Es offenbart die wichtigsten Rechtsverhältnisse der Kaufleute, indem es z.B. Auskunft darüber gibt, wer ein Unternehmen vertreten darf oder wer für Verbindlichkeiten haftet.
Es dient so Unternehmensinteressen, weil eine Eintragung in das Handelsregister entsprechende Mitteilungen an Geschäftspartner entbehrlich macht. Es dient aber auch dem Informationsbedürfnis dieser Geschäftspartner und dem der Allgemeinheit.
Eingetragene Tatsachen können durch Vorlage eines Auszuges aus dem Handelsregister urkundlich nachgewiesen werden. Dies erleichtert die Führung eines Rechtsstreits.
Um dem Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber die Öffentlichkeit des Handelsregisters angeordnet. Jedermann kann das Handelsregister und die zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke (z.B. die Satzung einer Aktiengesellschaft) einsehen. Auch von den Eintragungen und den eingereichten Schriftstücken kann Jedermann Kopien verlangen.
Außerdem hat das Gericht grundsätzlich jede Eintragung im Bundesanzeiger und daneben in mindestens einer Zeitung (in Berlin z.Z. in dem Tagesspiegel) bekanntzumachen.
Wie ist das Handelsregister aufgebaut?
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen eingeteilt.
In der Abteilung A (HRA) werden eingetragen:
- der Einzelkaufmann (abgekürzt e.K., e.Kfm, bei Kauffrauen e.Kfr. o.ä.) und Betriebe der öffentlichen Hand, soweit sie gewerblich tätig sind
- die offene Handelsgesellschaft (OHG)
- die Kommanditgesellschaft (KG); hierzu zählt auch die GmbH & Co KG
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
In der Abteilung B (HRB) werden eingetragen:
- die Aktiengesellschaft (AG)
- die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Was wird in das Handelsregister eingetragen?
- die Firma (= der Name des Unternehmens), die einen Hinweis auf die Rechtsform enthalten muss (z.B. e.K., OHG, KG, AG, GmbH)
- der Unternehmensgegenstand (nicht bei Einzelkaufleuten, OHG und KG). Der Unternehmensgegenstand umschreibt den Tätigkeitsbereich des Unternehmens zumindest in groben Zügen. Er kann wirtschaftlicher (z.B. Handel mit Kraftfahrzeugen), aber auch nichtwirtschaftlicher Art (z.B. bei karitativer Zielsetzung) sein.
- Inhaber bzw. Gesellschafter (nicht Aktionäre, Gesellschafter einer GmbH und Mitglieder eines VVaG)
- das Grund- bzw. Stammkapital (bei AG, KGaA und GmbH)
- Vorstandsmitglieder der AG und des VVaG, persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA, Geschäftsführer der GmbH
- Prokuristen
- Kommanditisten und der Betrag ihrer Hafteinlage
- weitere Eintragungen zu Rechtsverhältnissen, z.B. wie Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer die Gesellschaft vertreten (z.B. zu zweit oder jeder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen)
- die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens
- die Auflösung der Gesellschaft
- das Erlöschen der Firma
Wann wird das Handelsregistergericht tätig?
Eintragungen in das Handelsregister erfolgen nur in wenigen Fällen von Amts wegen. Grundsätzlich wird das Handelsregistergericht nur aufgrund einer Anmeldung tätig, welche in notariell beglaubigter Form einzureichen ist. Bei jeder Anmeldung (z.B. bei Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels) muss also ein Notar eingeschaltet werden.
© Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz