Ionisationsrauchmelder auf dem Teufelsberg

Bild zeigt die ehemalige Abhörstation auf dem Teufelsberg

Abbildung 1: Ehemalige Abhörstation auf dem Teufelsberg

Beseitigung radioaktiver Relikte aus der Zeit des Kalten Krieges

Mit 115 m Höhe ist der aus 26 Millionen m³ Trümmern von 1950 bis 1972 aufgeschüttete Teufelsberg einer der zwei höchsten Berge Berlins. 1937 war hier die Grundsteinlegung für die Wehrtechnische Fakultät.

Aufgrund des Krieges und der knappen Mittel wurde nur der Rohbau errichtet, der dann nach Kriegsende zugeschüttet wurde.

Um 1960 erkannten Amerikaner und Briten, dass man vom Teufelsberg aus den militärischen Funkverkehr der Staaten des Warschauer Pakts bis in die Sowjetunion hinein abhören kann. Weithin sichtbar sind noch heute, mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Ende des Kalten Krieges, die futuristisch anmutenden Bauten ihrer bis 1992 auf dem Gipfel des Teufelsbergs betriebenen Abhörstation zur Überwachung des Funkverkehrs in Osteuropa.

Bild zeigt die Begehung des Geländes

Abbildung 2: Begehung des Geländes

Erst 1992 wurde die komplette Abhörtechnik ausgebaut und 1996 das Gelände für 2,65 Millionen an eine Investorengemeinschaft verkauft, die plante, hier ein Tagungs- und Kongresszentrum, ein 5-Sterne-Hotel und ein Spionagemuseum zu errichten.

Der Teufelsberg ist auch heute noch ein geheimnisvoller Ort. Viele Menschen aus der ganzen Welt reisen nach Berlin, um diesen Ort zu besuchen. Sie lassen sich nicht von mehr oder weniger defekten Zäunen abhalten und möchten ein Souvenir als Erinnerung mitnehmen. Insbesondere Jugendliche fühlen sich magisch angezogen und treffen sich hier, um spannende Partys zu feiern.

Im November 2004 erhielt die Fachgruppe Strahlenschutz des LAGetSi Berlin eine telefonische Information vom Landeskriminalamt (LKA), dass auf dem zu dieser Zeit ungesicherten Gelände auf dem Teufelsberg ein Ionisationsrauchmelder (IRM) gefunden wurde und sich noch mehrere dort befinden könnten.

Bild zeigt den Zustand der Räume

Abbildung 3: Zustand der Räume

Eine Gefährdung Dritter durch die radioaktiven Stoffe, die in einem derartigen IRM als umschlossene Strahler eingebaut sind, ist nicht auszuschließen, wenn die IRM in die Hände unbefugter Personen gelangen. Die sofortige gemeinsame Begehung des Geländes der ehemaligen Abhörstation der Briten und Amerikaner durch das LAGetSi mit Vertretern des LKA, des zuständigen Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes und der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (ZRA) ergab folgenden Sachstand:

Die Gebäude waren in desolatem Zustand, die Innenbereiche durch Vandalismus völlig zerstört. Große Mengen von Schutt, Kabelresten, Dämm- und Fußbodenplattenteilen, Isoliermaterial, Glasscherben türmten sich in den fensterlosen Innenräumen und in den Gängen der Gebäude. Verpackungsmüll und leere Getränkeflaschen legten Zeugnis ab von den hier veranstalteten „musikalischen Events“ mit Volksfestcharakter.

Bild zeigt den Zustand der Räume

Abbildung 4: Zustand der Räume

Da in diesem Sonderfall der Nutzung eines Geländes über das Vorhandensein, die Einbauorte, Zahl, Typ der IRM und damit auch über die Art der Radionuklide und deren Aktivität keinerlei schriftliche Unterlagen existierten, diente unsere erste Begehung zunächst der Abschätzung des Ausmaßes der Gefährdung der Bevölkerung und der Einleitung notwendiger Sofortmaßnahmen.

Relevant war vor allem die Tatsache, dass eine Vielzahl von Rauchmeldern mit radioaktiven Stoffen (geschätzte Zahl weit über 100 Stück) nicht nur in Decken und Lüftungskanälen vorhanden, sondern auch ohne jegliche Hilfsmittel wie Leitern leicht zugänglich waren:

Diese IRM waren unter jeweils markierten, leicht herausnehmbaren Platten des aufgeständerten Fußbodens angebracht. Zum Teil fehlten hier die IRM ganz, waren herausgerissen und in einigen Fällen das herausschraubbare Teil mit dem radioaktiven Strahler entfernt worden.

Bild zeigt den unter einer Bodenplatte angebrachten Ionisationsrauchmelder

Abbildung 5: Unter einer Bodenplatte angebrachter Ionisationsrauchmelder

Bei den vorgefundenen IRM handelte es sich fast ausschließlich um Rauchmelder des Typs Cerberus F 600 mit je 555 kBq Americium-241 (Am-241), einem Nuklid, das Alpha-Strahlung emittiert und eine Halbwertszeit von rund 433 Jahren hat.

Auf den Abbildungen 7 bis 9 ist der innere Aufbau der vorgefundenen IRM dargestellt.

Das Am-241 ist (vergleiche Abbildung 8, Pfeil) jeweils in der Mitte der beiden kleinen Schraubteile (vergleiche Abbildung 9) aufgetragen.

Zumindest bei direktem Kontakt, wie bei Demontage des die Strahlung abschirmenden Gehäuses oder bei zweckentfremdeter Nutzung, kann eine akute Gefährdung durch den radioaktiven Stoff und dessen ionisierende Strahlung und damit das Auftreten von Strahlenschäden nicht ausgeschlossen werden.

Bild zeigt einen Ionisationsrauchmelder

Abbildung 6: Ionisationsrauchmelder

Deshalb musste unverzüglich gehandelt werden. Alle sichtbaren leicht zugänglichen IRM wurden bei einer weiteren Begehung sofort entfernt und der Landessammelstelle ZRA übergeben.

Der nach § 31 StrlSchV für den Strahlenschutz verantwortliche Eigentümer des Geländes musste ermittelt werden. Da Gefahr im Verzug bestand, wurde eine Anordnung mit sofortiger Vollziehung zur unverzüglichen Demontage und ordnungsgemäßen Entsorgung der IRM unter Androhung der Ersatzvornahme als Zwangsmittel bei Nichtvollzug der Anordnung erlassen.

Der Eigentümer signalisierte sein Einverständnis zum Ausbau der IRM, und da zwischenzeitlich das Gelände von einer Wachschutzfirma verstärkt kontrolliert wurde, entspannte sich die Situation etwas.

Bild zeigt die Kennzeichnung des IRM mit Strahlenzeichen

Abbildung 7: Kennzeichnung des IRM mit Strahlenzeichen

Noch vor Ablauf der Widerspruchsfrist legte der Eigentümer Widerspruch gegen die Anordnung ein, zog diesen später jedoch zurück und versuchte, den Ausbau der IRM mittels anderer, fadenscheiniger Begründungen zu verzögern. Da die bei einem gemeinsamen Gerichtstermin festgelegte, auch auf Betreiben des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes angestrebte Sicherung des Geländes durch die Wachschutzfirma zeitlich befristet war, musste das in der Anordnung angedrohte Zwangsmittel der Ersatzvornahme festgesetzt werden.

Der Eigentümer bestätigte den Erhalt der Festsetzung, sagte zu, den Ausbau der IRM selbst in Auftrag zu geben und benannte uns die von ihm vorgesehene für den Ausbau autorisierte Firma. Wiederum passierte nichts, sodass das LAGetSi eine entsprechende Firma mit der Ersatzvornahme beauftragte. Die IRM wurden durch diese Firma ausgebaut und ordnungsgemäß entsorgt.

Bild zeigt den radioaktiven Stoff (Am-241)

Abbildung 8: Radioaktiver Stoff (Am-241)

Die Gefährdung der Öffentlichkeit durch radioaktive Stoffe konnte so – bis zum Auslaufen der befristeten Sicherung des Geländes durch die vom Eigentümer des Geländes beauftragte Wachschutzfirma – beseitigt werden.

Der Eigentümer erhielt einen Leistungsbescheid über die vorab vom LAGetSi für Ausbau und Entsorgung von insgesamt 577 Ionisationsrauchmeldern mit einer Gesamtaktivität von 319 MBq verauslagte Summe. Er legte Widerspruch gegen den Leistungsbescheid ein, dem aber nicht stattgegeben werden konnte.

Bild zeigt eine Schrauben als Träger des Am-241

Abbildung 9: Schrauben als Träger des Am-241

Damit konnte ein weiteres Relikt des Kalten Krieges beseitigt werden.

Nachträglich wurde uns bekannt, dass die dem Eigentümer vom Bau- und Wohnungsaufsichtsamt erteilte Baugenehmigung zurückgezogen wurde. Eine Renaturierung und Aufforstung des Geländes mit nachfolgender Integration in das Landschaftsschutz- und Erholungsgebiet Grunewald ist vorgesehen.