Praktikum in der Berliner Justiz

Praktikum bei der Berliner Justiz

Praktikum bei den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden

In der Berliner Justiz arbeiten über 12.000 Mitarbeitende. Das sind Richter:innen und Staatsanwält:innen, ebenso wie Rechtspfleger:innen, Justizfachwirt:innen oder Justizhauptwachtmeister:innen. Sie allen haben ihren maßgeblichen Anteil an einem funktionierenden Rechtsstaat.

Diese berufliche Vielfalt spiegelt sich auch in den von uns angebotenen Praktikumsplätzen wider. Sie ist in unseren Gerichten und Behörden erlebbar. Dabei ist es egal, ob man die Justiz erst einmal kennen lernen möchte, bevor man sich für eine Ausbildung oder ein (duales) Studium bei uns entscheidet oder man seine ersten Eindrücke vertiefen möchte.

Studierende der Rechtswissenschaften können im Rahmen eines vier- bis sechswöchigen Vertiefungspraktikums bei einem Gericht oder einer Strafverfolgungsbehörde während der Semesterferien umfangreiche Einblicke in ein Rechts- bzw. Aufgabengebiet ihrer Wahl erhalten. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie auf dem Karriereportal.

Speziell für Studierende am Beginn ihres Studiums empfehlen wir unser Basispraktikum. Dieses dauert vier Wochen, wobei jeweils eine Woche bei der Staatsanwaltschaft, bei einem Zivilgericht, einem Strafgericht und dem Arbeits-, Sozial- oder Verwaltungsgericht absolviert wird. Vertiefte Einblicke in die Praxis erlangt man hier durch begleitende Vorträge, Hausführungen und Informationen zu den späteren beruflichen Möglichkeiten. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit sich zu bewerben finden Sie auf dem Karriereportal.

Für Schülerinnen und Schüler bieten wir ein zwei- oder dreiwöchiges Praktikum vor allen Berliner Schulferien an. Während des Praktikums können die Schülerinnen und Schüler in unterschiedlichen Gerichten sowie bei den Strafverfolgungsbehörden die vielfältigen Berufsmöglichkeiten der Berliner Justiz kennenlernen. Begleitet wird das Praktikum von einem bunten Rahmenprogrammen mit unterschiedlichen Programmpunkten. Weitere Informationen zum Praktikum und dem Bewerbungsverfahren finden Sie auf dem Karriereportal.

Praktikum bei der Senatsverwaltung

Praktikanten werden in unserem Hause nur in den Fällen beschäftigt, in denen ein Praktikum aufgrund einer Praktikums- oder Studienordnung vorgeschrieben ist. Eine Ausschreibung von Praktikumsplätzen erfolgt nicht. Wir führen keine Vormerkliste für Praktikumsplätze, wofür wir um Verständnis bitten.

Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sind Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Immatrikulationsbescheinigung beizufügen.

Postalisch eingegangene Unterlagen können leider nicht zurückgesandt werden.

Bewerbungen,

  • die unvollständig sind, ggf. nur eine Kapazitätsanfrage enthalten,
  • den nachstehend bezeichneten Einsatzmöglichkeiten nicht entsprechen,
  • nicht in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz fallen,

können wegen des hohen Verwaltungsaufwandes nicht bearbeitet werden.

Information und Kontaktaufnahme

  • Schülerinnen und Schüler können in unserem Hause während der in der Regel zwei- bis dreiwöchigen Praktika einzelne Bereiche der Verwaltung kennenlernen (Wachtmeisterei / Postverteilungsstelle, Materialverwaltung). Die juristischen Fachreferate eignen sich nicht für eine Mitarbeit von Schülerpraktikanten.
  • Ein Praktikum im Rahmen einer Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme im Bürobereich kann hier ebenfalls absolviert werden. Während des Praktikums besteht keine Möglichkeit eines Einsatzes mit buchhalterischen Tätigkeiten. Die Mindestdauer des Praktikums beträgt drei Monate bei einem Einsatz von 5 Tagen wöchentlich. Bis einschließlich Juni 2024 sind die Kapazitäten bereits ausgeschöpft.
  • Studierende (z. B. Studienrichtung ÖV, PuMa, Verwaltung und Recht, Wirtschaft und Recht, Verwaltungsinformatik, Sozialarbeit, Sozial- und Politikwissenschaften) können hier ein drei- bis sechsmonatiges Pflichtpraktikum absolvieren. Bewerbungen werden frühestens 8 Monate vor Praktikumsbeginn entgegengenommen. Bis einschließlich September 2024 sind die Kapazitäten bereits ausgeschöpft.
  • Studierende der Rechtswissenschaft haben hier die Möglichkeit, ein Pflichtpraktikum zu absolvieren – grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeit. Als Termine für die Ableistung des Praktikums kann Ihnen jeweils nur der 1. – 31. März oder 1. – 30. September eines jeden Jahres (jeweils 2 Plätze) angeboten werden. Die Praktikumsanleitenden legen den zeitlichen Umfang der Präsenzpflicht der Studierenden fest. Die Praktikumszeit wird nach Tagen und nicht nach Stunden berechnet und beträgt in der Regel mindestens 12 Stunden pro Woche. Bewerbungen werden frühestens 8 Monate vor Praktikumsbeginn entgegengenommen. Bis einschließlich März 2024 sind die Kapazitäten bereits ausgeschöpft.
  • Rechtsreferendarinnen und -referendare, die hier ihre Verwaltungs- oder Wahlstation absolvieren möchten, können sich hier bewerben. Mehr dazu finden Sie auf den Seiten des Kammergerichts und der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport. Bis einschließlich Juni 2024 sind die Kapazitäten bereits ausgeschöpft.
  • Wegweiser

Wer noch über vorstehende Hinweise hinausgehende Informationen zu den Praktikumsplätzen benötigt, kann sich an Frau Will unter der Rufnummer (030) 9013-3252 oder per E-Mail wenden.

Sämtliche Anlagen sind als ein pdf-Dokument von max. 5 MB beizufügen.