Bewertungsgesetz (BewG)

Begriff

Für die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen durch die Finanzbehörden bildet das Bewertungsgesetz bundesweit die rechtliche Grundlage. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin führt zwar keine Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz durch, jedoch ermittelt er Daten (insbesondere Vergleichsfaktoren nach § 193 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 der ImmoWertV) und stellt sie den zuständigen Finanzbehörden im Land Berlin für die Verwendung nach § 183 BewG und der Öffentlichkeit über GAA Online zur Verfügung.

Quelle

Die aktuellen Gesetzestexte sowie Quellen- und Zitierhinweise bitten wir dem Internet und aktuellen sonstigen Publikationen zu entnehmen.