Die Richtlinie 14 gilt für die Herstellung und Lieferung von Bestandszeichnungen, Standsicherheitsnachweisen, Bauwerksdaten und Bauwerksbüchern sowie Fotodokumentationen als Bestandsunterlagen und ist bei der Bearbeitung von Neubauten, Erneuerungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen von Brücken- und anderen Ingenieurbauwerken anzuwenden.
Rechtsvorschriften Verkehr: Richtlinie 14 - Ingenieurbauwerke
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Richtlinie 14/2010 - Bestandsunterlagen für Brücken und andere Ingenieurbauwerke
Hilfsdateien zur Richtlinie 14 (Checklisten)
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Checkliste für die Bestandszeichnungen
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Checkliste für die Standsicherheitsnachweise (Statik)
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Checkliste für die Bauwerksbücher
Verzeichnisse
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Verzeichnis der Bestandszeichnungen
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Verzeichnis der Standsicherheitsnachweise (Statik)
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Verzeichnis der Fotodokumentation
Sonstiges
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Muster Leistungsverzeichnis
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Muster Leistungsverzeichnis (d83-Format)
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Merkblatt Bauwerksdatenerfassung
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DXF - Übergabeformular
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Beispiel Schriftfelder
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Schriftfelder (dxf-Format)
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Schriftfelder (dwg-Format)
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Schrift EAN 13 für Barcode (ttf-Format)
Ein Barcodeprogramm zur Erzeugung von EAN-13 kann unter folgenden Link kostenfrei heruntergeladen werden: www.grandzebu.net