Öffentliche Auslegung: 17.06.2024 bis 16.07.2024
„Straßenbahn-Neubaustrecke Ostkreuz von der Boxhagener Straße bis zur Karlshorster Straße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg“ von Berlin
Nach § 20 Abs. 1 UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) sind die Länder für die Zugänglichmachung des Inhalts der Bekanntmachung nach § 19 Abs. 1 UVPG und der nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen über zentrale Internetportale verpflichtet.
In Berlin wird dies durch die Einführung des UVP-Portals realisiert.
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Leiter der Planfeststellungsbehörde für Straßen sowie der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Straßen-/U-Bahnen, Seilbahnen sowie nicht bundeseigene Eisenbahnen
Clemens Wanzek
Leitung des Referates Oberste Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde, Planfeststellung Straße und Schiene, Technische Aufsichtsbehörde
Oktay Yurdakul
Leiterin der Anhörungsbehörde für Straßen
Swetlana Borchert-Prante