Die Ausschreibung für den Berliner Wissenschaftspreis und den Nachwuchspreis 2023 hat im Juli 2023 begonnen.
Vorschlagsberechtigt sind die Berliner Hochschulen, die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und ihre Trägerorganisationen sowie die für Wissenschaft und Forschung zuständigen Mitglieder des Berliner Senats. Einzusenden ist das Formblatt mit einer kurzen Begründung der/des Vorschlagenden, ein wissenschaftlicher Lebenslauf sowie eine Auflistung der wichtigsten Arbeiten. Die Vorschläge können bis zum 15. September 2023 eingereicht werden. Die Vorschlagenden erhalten zeitnah nach Eingang der Unterlagen eine Bestätigung.
Formulare und ergänzende Unterlagen sowie Informationen zum Datenschutz werden zum Download zur Verfügung gestellt.