Wohngeld wird gewährt, wenn das eigene Einkommen zwar zur Deckung des Lebensunterhalts, aber nicht vollständig ausreicht, um auch die Miete zu zahlen. So soll verhindert werden, dass jemand seine oder ihre Wohnung verliert und in eine andere Gegend ziehen muss, nur weil es ihm oder ihr an Einkommen fehlt.
Wohngeld können auch Menschen beantragen, die von außerhalb der EU kommen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, im Asylverfahren sind oder nur geduldet werden.
Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen (SGB II, SGB XII, AsylbLG), erhalten Sie kein Wohngeld, da die Wohnkosten in diesem Fall in voller Höhe vom Leistungsträger gezahlt werden, soweit Sie nicht über hinreichendes Einkommen verfügen.
Sie können Wohngeld bei dem zuständigen Bürgeramt oder Wohnungsamt Ihres Bezirkes beantragen.
Ob und wie viel Wohngeld Ihnen zusteht, ist außerdem abhängig von der Miete, die Sie zu zahlen haben und von der Anzahl und dem Einkommen der Personen, die mit Ihnen zusammenleben. Die genauen Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen und Formulare finden Sie im Serviceportal der Stadt Berlin.
Eine weitere Möglichkeit Unterstützung zu erhalten ist der Mietzuschuss.
Wenn Sie in einer sogenannten Sozialwohnung wohnen, Arbeitslosengeld II vom Jobcenter oder Sozialhilfe bzw. Asylbewerberleistungen vom Sozialamt erhalten und das Jobcenter oder das Sozialamt nicht die gesamte Höhe der Miete übernimmt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietzuschuss beantragen.
Diese Voraussetzungen sind:
- Sie zahlen mehr als 30 Prozent Ihres Einkommens für die Miete (ohne Nebenkosten und Kosten für warmes Wasser)
- Ihr Einkommen liegt unterhalb der Grenze für den Berliner Wohnberechtigungsschein, das können Sie mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage überprüfen.