Informationen für den Wahlvorstand

Jetzt Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden!

Über den folgenden Link gelangen Sie zur Anmeldung für den Wahlvorstand:

Hinweis: Das Bezirkswahlamt setzt sich dann einige Wochen vor dem Wahltag mit Ihnen in Verbindung und fragt nach, ob sie als Mitglied in einem Wahlvorstand eingesetzt werden möchten.

Allgemeine Informationen

Jedes Wahllokal hat einen eigenverantwortlichen Wahlvorstand – jeweils mit bis zu neun Wahlvorstandsmitgliedern, die am Wahltag die Stimmabgabe der Wahlberechtigten und die Stimmenauszählung sicherstellen.

Interessante Einblicke in die Tätigkeit als Wahlhelfende erhalten Sie in diesem Video.

Ohne Wahlhelfende keine Wahl!

Formate: video/youtube

Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich

Für Ihre Tätigkeit in einem Wahllokal erhalten Sie ein Erfrischungsgeld (§ 4 Landeswahlordnung). Dieses beträgt bis zu 120 Euro bei Übernahme eines Funktionsamtes als wahlvorstehende bzw. schriftführende Person beziehungsweise bis zu 100 Euro bei der Briefwahlauszählung. Zusätzlich erhalten Sie bei Schulungsteilnahme eine Aufwandsentschädigung. Vorstehende oder Schriftführende erhalten zudem eine Aufwandsentschädigung für die Abholung und Rücklieferung von Wahlunterlagen von bzw. in das Bezirkswahlamt.

Zusätzlich können Dienstkräften der Berliner Verwaltung, bei dann verminderter Höhe des Erfrischungsgeldes, Freizeitausgleich für die Tätigkeit als ehrenamtlich Helfende in Anspruch nehmen. Die entsprechende Regelung hierzu finden Sie im nachfolgenden Download.

Download

  • Infoblatt - Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich

    PDF-Dokument (541.0 kB)

  • Freizeitausgleich - Verwaltungsvorschrift "Ausgleich für ehrenamtlich Wahl- und Abstimmungshelfende"

    PDF-Dokument (192.2 kB)

Schulungsunterlagen für Wahlvorstände

Der Wahlvorstand trägt im Wahlraum die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und korrekte Auszählung der Stimmen. Die Entscheidungen und Maßnahmen der Wahlvorstände beziehen sich unmittelbar auf das Wahlverfahren. Um die Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen, werden alle Mitglieder des Wahlvorstandes geschult.

Die wahlvorstehenden Personen, die Schriftführenden und die jeweiligen Stellvertretungen werden alle zu einer Präsenzschulung eingeladen.

Zudem steht ihnen und den Beisitzenden die Online-Schulung des Landeswahlamtes zur Verfügung. Den Link erhalten die Mitglieder des Wahlvorstandes mit dem Berufungsschreiben.

Die verschiedenen Schulungsdokumente stehen Ihnen zudem hier zur Verfügung.

Download

  • Hinweise für die Wahlvorstände für die Berliner Wahlen 2026

    PDF-Dokument (5.3 MB)

  • Hinweise für die Briefwahlvorstände für die Berliner Wahlen 2026

    PDF-Dokument (6.4 MB)

  • Leitfaden für Wahlhelfende zum Umgang mit Konfliktsituationen

    PDF-Dokument (701.2 kB)

  • Rechtsgrundlagenheft für die Berliner Wahlen 2026

    PDF-Dokument (1.6 MB)

  • Musterwahlniederschrift für die Wahlvorstände der Berliner Wahlen 2026

    PDF-Dokument (717.3 kB)

  • Musterwahlniederschrift für die Briefwahlvorstände der Berliner Wahlen 2026

    PDF-Dokument (694.5 kB)

Hintergründe zu der Online-Schulung erhalten Sie in dem folgenden Video.

Neue Online-Schulung bereitet Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf die Berliner Wahlen professionell vor.

Formate: video/youtube

Handreichung zum Umgang mit Wahlbeobachtern

Die Öffentlichkeit der Wahl ist ein wichtiges Wahlrechtsprinzip. Jede Person hat das Recht, während der Wahlhandlung bis zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten. Hinweise zum Umgang mit Wahlbeobachtern finden Sie im folgenden Dokument.

  • Handreichung zum Umgang mit Wahlbeobachtern

    PDF-Dokument (77.6 kB)

Kontakt:

Frau Gräbner-Böke

Der Landeswahlleiter für Berlin
Landeswahlamt