Landesbeauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege

Worum geht es?

Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege (LB) hat insbesondere die Aufgabe, die Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege fachlich und wissenschaftlich zu beraten sowie beratend mitzuwirken an deren wesentlichen Entscheidungen. Er ist unabhängig und nicht an politische Weisungen gebunden.

Der Landesbeauftragte berät im Schwerpunkt die Oberste und unteren Naturschutzbehörden, aber auch Naturschutzverbände und Bürgerinnen und Bürger. Er ist Vorsitzender des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege.

Der Landesbeauftragte initiiert und erarbeitet fachliche und wissenschaftliche Grundlagen, wie sie in anderen Bundesländern von den Landesanstalten erstellt werden.

Vom 01.04.2001 bis 31.03.2021 war Prof. Dr. Ingo Kowarik der Landesbeauftragte. Zurzeit ist das Amt noch nicht neu besetzt, es wird aber kommissarisch von den Beiratsmitgliedern Gabriele Pütz und Dr. Carlo Becker für die Übergangszeit geleitet.

Gesetze / Vorschriften