Zentralstelle Hasskriminalität

Zentralstelle Hasskriminalität

Die Kolleginnen und Kollegen der Abteilungen 231 und 237, die unter anderem Staatsschutzdelikte bearbeiten, bilden seit September 2020 die „Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität“.

Der Hasskriminalität oder der vorurteilsmotivierten Kriminalität zuzuordnen sind Straftaten, bei denen in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung der Täterin oder des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person oder eine Personengruppe wegen ihrer zugeschriebenen politischen Haltung, Einstellung oder Engagements gerichtet ist oder wegen ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, wegen ihrer Weltanschauung, ihres sozialen Status, wegen einer psychischen oder physischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung oder Identität oder wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes. Dies schließt ein, dass sich die Tat in diesem Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache oder ein Objekt richtet. Eine Beschränkung auf bestimmte Straftatbestände ist damit grundsätzlich nicht verbunden.

Leiterin der Zentralstelle ist Frau Oberstaatsanwältin als Hauptabteilungsleiterin Ines Karl. Über die reine Bearbeitung der der Hasskriminalität zuzuordnenden Verfahren selbst, übernehmen die Dezernentinnen und Dezernenten zahlreiche weitergehende Aufgaben.

Besonders sensibilisiert für die Belange der Betroffenen setzen sie sich insbesondere dafür ein, ihr fundiertes fachliches Wissen verfahrensübergreifend einzusetzen. Dazu zählen die Erstellung von Arbeitshilfen und die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Strafverfolgungsbehörden sowie die enge Vernetzung mit den Dienststellen des polizeilichen Staatsschutzes. All dies dient dem Interesse an einem einheitlich hohen Ermittlungsstandard und kurzer Kommunikationswege. Dem intensiven Wissens‑ und Erfahrungsaustausch dienen regelmäßige Treffen auf Führungsebene und Hospitationen.

Die Zusammenarbeit der Zentralstelle mit Nichtregierungsorganisationen und Beratungsstellen sowie der Antidiskriminierungsstellen dient neben dem wechselseitigen Informations- und Wissensaustransfer insbesondere dem Ziel, mögliche Hemmschwellen der Opfer vorurteilsmotivierter Kriminalität im Umgang mit Polizei und Justiz abzubauen, um so die Anzeigebereitschaft Betroffener zu stärken und das Dunkelfeld dieses Kriminalitätsfeldes zu erhellen. Dazu zählt auch, den Sinn für die zwingenden formalen Erfordernisse - etwa die Stellung eines fristgebundenen Strafantrags - zu schärfen. Die Angehörigen der Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität nehmen zudem selbst Strafanzeigen auf und beantworten in diesem Rahmen allgemeine Fragen zum Strafverfahren.

Flyer

  • Flyer Zentralstelle Hasskriminalität

    PDF-Dokument (533.6 kB) - Stand: Oktober 2022

Aufgaben und Ziele der Landesstelle für Gleichbehandlung (Antidiskriminierungsstelle)

Die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung informiert über die Aufgaben und Ziele der Antidiskriminierungsstelle.