Corona-Hilfe für Gewerbemieterinnen und -mieter

Pressemitteilung vom 06.08.2020

Die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen haben in verschiedenen Unternehmen und Branchen zum weitgehenden bis vollständigen Stopp der Geschäftstätigkeit geführt. Um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern, hat das Land Berlin gemeinsam mit dem Bund zahlreiche Hilfsprogramme geschaffen. Dennoch gibt es seitens der Unternehmen weiterhin erheblichen Bedarf an finanzieller Hilfe, gerade weil Umsatzausfälle in vielen Branchen kaum nachgeholt werden können.

Senatorin Ramona Pop: „Mit 90 Millionen Euro wollen wir unsere Unternehmen schützen und bei den Gewerbemieten unterstützen. Die Existenz vieler Unternehmen ist bedroht, da ihnen weiterhin Liquidität fehlt, um Mieten zu zahlen. Wir lassen die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht allein. Mit der Soforthilfe Gewerbemieten unterstützen wir Mieter und Pächter von Gewerbeflächen mit bis zu 10.000 €.“

Jürgen Allerkamp, Vorsitzender des Vorstands der IBB: „Zwar haben bereits viele Unternehmen in den letzten Wochen staatliche Hilfen erhalten, und die Wirtschaft läuft langsam wieder an. Dennoch haben wir immer noch eine wirtschaftlich angespannte Situation, in der viele Unternehmen noch weit entfernt sind von Umsätzen aus der Vor-Corona-Zeit. Vor allem tourismusnahe Bereiche, Kultur und darauf aufbauende Dienstleistungen leiden weiterhin unter den ausbleibenden internationalen Gästen. Das Kurzarbeitergeld entlastet auf der einen Seite, aber die Gewerbemieten laufen weiter. Hier wollen wir helfen.“

Die „Soforthilfe Gewerbemieten“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Corona-bedingten Umsatzausfall und gewährt Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen zu den Mieten April und Mai dieses Jahres von grundsätzlich bis zu 10.000 Euro. Das Land Berlin reagiert damit auch zum Schutz von Mieterinnen und Pächtern von Gewerbeflächen auf die am 30. Juni 2020 ausgelaufenen Beschränkungen der Kündigungsmöglichkeiten im Falle von nicht rechtzeitigen Zahlungen.

Für die Soforthilfe stellt das Land Berlin 90 Mio. Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind diejenigen Unternehmen, die für die Monate April und Mai 2020 bislang keine Soforthilfen in Anspruch nehmen durften, somit grundsätzlich Unternehmen mit mehr als 10 bis zu 249 Beschäftigten, und die im Vergleich zu den beiden Vorjahresmonaten Umsatzausfälle von mehr als 60 Prozent belegen können.

Die Antragstellung wird voraussichtlich ab dem 17.08.2020 bei der Investitionsbank Berlin möglich sein.