Senatsverwaltung für Kultur und Europa ermöglicht Verfahrensvereinfachungen im Zuwendungsrecht

Pressemitteilung vom 31.03.2020

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus für die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger von Projektförderungen bietet die Senatsverwaltung für Kultur und Europa ab sofort verschiedene Verfahrenserleichterungen an.

So können, beispielsweise, bei Absage der Veranstaltungen aufgrund der Corona-Krise die bereits angefallenen Kosten als zuwendungsfähige Ausgabe anerkannt werden.

Ebenso können ausfallbedingte Mehrkosten (z.B. Hotel-Stornierungen weil Beteiligte aufgrund von Quarantäne nicht anreisen können etc.), aufgrund der Ausnahmesituation im Rahmen der Zuwendung als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt und abgerechnet werden.

Es dürfen Ausfallhonorare – an zum Stichtag 15. März 2020 bereits engagierte Künstler*innen – in Höhe von 60 Prozent (mit Kind/ern 67 Prozent) des Honorars (analog zu angestellten Künstler*innen) gezahlt werden, auch wenn Ausfallhonorare nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

Den kompletten Katalog der Verfahrenserleichterungen finden Sie auf unserer Corona-Seite.