Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Justiz Ländersache. Es ist daher Aufgabe der Länder, für ihre Bürgerinnen und Bürger eine leistungsfähige Justiz bereit zu stellen. Hierfür ist im Land Berlin die Senatsverwaltung für Justiz mit ihren rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verantwortlich. Als oberste Justizbehörde des Landes ist sie zuständig für die Gerichte und die Strafverfolgungsbehörden Berlins, für die Vollzugsanstalten des Landes, die Sozialen Dienste der Justiz sowie das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg; sie übt die Dienst- und Fachaufsicht aus und stellt die sachliche und personelle Ausstattung aller Justizeinrichtungen sicher. Darüber hinaus vertritt die Senatsverwaltung für Justiz die Belange der Justizbehörden im Senat sowie gegenüber dem Abgeordnetenhaus. Sie ist an der Gesetzgebung sowohl im Land Berlin als auch – soweit die Justiz betroffen ist – im Bund beteiligt.
U 7, U 4 (Bayerischer Platz)
S 1, S 41, S 42, S 45 (S-Bahnhof Schöneberg)
M 46, 104 (Rathaus Schöneberg)
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