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Amtsgericht Spandau und Kosteneinziehungsstelle der Justiz (KEJ)

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr


In dieser Zeit können Berechtigte in den Geschäftsstellen Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereit liegen.

Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.

Info- und Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Spandau
Öffnungszeiten der Info- und Rechtsantragstelle:

Montag bis Mittwoch von 08.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 08.30 bis 13.00 Uhr

Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.

Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.

Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Dies ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.

Es wird empfohlen, die Vormittagsstunden in Anspruch zu nehmen, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Besuchern, die erst nach 13.00 Uhr kommen können, wird empfohlen, einen Termin zu vereinbaren.

Lage
Verkehrsanbindung
Sie erreichen das Amtsgericht Spandau mit folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln(Externer Link):

U-Bhf. Rathaus Spandau (U 7)
S-Bahn S 5, S 75 (Ausstieg: S-Bahnhof Spandau)
Buslinien 130, 134,135, M45, 236, 237, 337, M 32, M 37, X 33 (Haltestelle: Rathaus Spandau)

Hinweise für Rollstuhlfahrer:
Die Parkplätze erreichen Sie über die Münsingerstraße. Der Vordereingang des Gebäudes ist mit einer behindertengerechten Automatiktür ausgestattet. Im Gebäude befindet sich ein behindertengerechter Fahrstuhl. Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im 1. OG gegenüber dem Sitzungssaal 138.
Hinweise zum Antrag auf Beratungshilfe

Es besteht die Möglichkeit bei Gericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen.

Um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten werden aktuelle Einkommensunterlagen sowie Unterlagen, die den Fall betreffen, für den der Beratungshilfeschein beantragt wird, benötigt und sind daher bei Antragstellung mitzubringen.

Zur Einkommensberechnung ist es zwingend notwendig, Einnahmen und Ausgaben durch Belege nachzuweisen.

Hier finden Sie Informationen zur Beratungshilfe.

Hinweise zum Antrag auf Prozesskostenhilfe

Voraussetzung für die Beantragung von Prozesskostenhilfe ist ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, welches in der Infostelle im Hause erhältlich ist. Aktuelle Einkommensunterlagen sind ebenfalls vorzulegen.

Zur Einkommensberechnung ist es zwingend notwendig, Einnahmen und Ausgaben durch Belege nachzuweisen.

Hier finden Sie Informationen zur Prozesskostenhilfe.

Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge (GV-Stelle) beim Amtsgericht Spandau
Tel: (030) 90157 - 0 (Zentrale)
Zimmer 107 im 1. OG

Sprechzeiten:
Montag und Dienstag 8.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 15.00 Uhr

Kontakt

Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7
13597 Berlin

Stadtplan


Tel.: +49 (0)30 90157 - 0
Interne Einwahl: 9157- 0
Fax: +49 (0)30 90157 - 444

Fahrverbindungen

Bus-Haltestellen:
Galenstr./Hohenzollernring:
337
Jenneweg:
337
Stresowplatz:
130
Breite Str./Markt:
130
Moritzstr.:
134, 136, 137, 236, 337, N34, N7, 671, M37, M45

U-Bahnhöfe:
U Altstadt Spandau:
U7
S Spandau Bhf:
U7
S+U Rathaus Spandau:
U7

S-Bahnhöfe:
S Spandau Bhf:
S5