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Kosteneinziehungsstelle der Justiz
Zuständigkeit
Die Kosteneinziehungsstelle der Justiz ist für die Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben aus den Verfahren der Gerichte und Staatsanwaltschaften zuständig, soweit diese nicht direkt von der Landeshauptkasse wahrgenommen werden. Darüber hinaus obliegt ihr die Einziehung der Gerichtskosten als Vollstreckungsbehörde.
Allgemeine Hinweise
Die einzuziehenden Gerichtskosten werden bei den Gerichten berechnet. Einwendungen gegen den Inhalt der Kostenrechnungen sind dort vorzubringen. Für eine Einzahlung sind möglichst die übersandten Zahlungsformulare bei der Postbank oder dem jeweiligen Kreditinstitut einzureichen.
Bei Einzahlungen und im Schriftverkehr mit der Kosteneinziehungsstelle der Justiz ist unbedingt das betreffende Kassenzeichen anzugeben.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Öffnungszeiten der Gerichtszahlstelle
Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Zahlungsinformationen
Postbank Berlin
IBAN: DE20 1001 0010 0000 3521 08
BIC: PBNKDEFF
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Kontakt
Kosteneinziehungsstelle der Justiz (ansässig im Gebäude des Amtsgerichts Spandau)
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