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AG Charlottenburg - Einsicht in Registerakten

Einsicht in Registerakten und Erteilung von Registerauszügen
Die Eintragungen im Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister können über das Internet "rund um die Uhr" online abgerufen werden. Näheres über die Registrierung, die Gebühren und die Benutzung der Online-Registerauskunft erfahren Sie unter www.berlin.de/register-auskunft.

Die Einsicht in die Sonderbände der vorgenannten Register (außer Vereinsregister) erfolgt im Raum 121 und nicht in den Geschäftsstellen der Handelsregisterabteilungen.

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr


Im Auskunftszimmer können Sie:

- die Sonderbände der Registerakten einsehen (sofern verfügbar)
- sofort selbst Kopien aus den Akten fertigen
- die Akten (vorzugsweise per Fax und E-Mail) vorbestellen, damit diese bei Ihrem Eintreffen bereit liegen.
Hierfür bitten wir um eine Vorlaufzeit von 24 Stunden. Sollte die Akte nicht verfügbar sein, erhalten Sie umgehend Nachricht.

Auskünfte zu laufenden Anmeldungen sind nicht öffentlich. Berechtigte erhalten Auskünfte zum Bearbeitungsstand in den jeweiligen Geschäftsstellen.
Das Vereins-, das Schiffs- und das Güterrechtsregister finden Sie im Gebäude Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin in den Räumen 324 bis 334 (3. OG).

Handelsregisterauszüge erhalten Sie ebenfalls im Auskunftszimmer.
Anmeldungen und Anträge zum Handelsregister sind hingegen in den Geschäftstellen der Registerabteilungen oder in der Briefannahmestelle des Gerichts abzugeben.

Kontakt

Amtsgericht Charlottenburg

Außenstelle

Hardenbergstraße 31

10623 Berlin

Auskunftszimmer - Raum 121

Stadtplan

Mo., Di., Do.:

8.30 Uhr - 15.00 Uhr

Mi. und Fr.:

8.30 Uhr - 13.00 Uhr

Tel.: +49 (0)30 90149-8200

Fax: +49 (0)30 90149-8400

E-Mail

Die E-Mail-Adresse ist nicht für die Übersendung von elektronisch signierten Dokumenten geeignet. 

Hinweis

In Gerichtsverfahren können Klagen, Verfahrensanträge oder sonstige Schriftsätze nicht wirksam per E-Mail eingereicht werden.

PDF-Dateien

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