Infektionsschutz

Impfung

Ziel des Infektionsschutzes ist es, Infektionskrankheiten zu verhindern und zu bekämpfen. Arbeitsschwerpunkte der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung in diesem Bereich sind die Überwachung der nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheiten, die Koordinierung bei bezirksübergreifenden Krankheitsausbrüchen sowie die Rahmenplanungen zur Bewältigung außergewöhnlicher Gefahrenlagen wie einer Pandemie oder eines bioterroristischen Ereignisses in Berlin. Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Mediziner verabreicht Spritze an einem Arm

Impfen

Die Senatsverwaltung für Gesundheit gibt die Berliner Impfempfehlung heraus und erteilt darüber hinaus die Zulassungen für Gelbfieberimpfstellen in der Hauptstadt. Weitere Informationen

Krankenhaushygiene

Krankenhaushygiene

Für Krankenhaushygiene zuständige Behörden in Berlin, Strategien gegen Krankenhauskeime und Antibiotikaresistenzen, und rechtliche Grundlagen im Überblick. Weitere Informationen

Coronavirus

Coronavirus

Handlungsempfehlungen, Impfung und Fallzahlen für Berlin: Informationen zum Thema Coronavirus (COVID-19). Weitere Informationen

Schädlingsbekämpfung

Schädlingsbekämpfung

Die Senatsverwaltung für Gesundheit bearbeitet die ministeriellen Angelegenheiten der Schädlingsbekämpfung. Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema Infektionsschutz

  • Seuchenalarmplan für das Land Berlin (Originalfassung - nicht barrierefrei)

    Verwaltungsvorschriften über Maßnahmen bei übertragbaren Krankheiten mit besonderer Ausbreitungsgefahr im Land Berlin (Seuchenalarmplan) vom 11.12.2022

    PDF-Dokument (38.0 kB) - Stand: 11.12.2022

  • Seuchenalarmplan für das Land Berlin (Alternative: barrierefreie Fassung)

    Verwaltungsvorschriften über Maßnahmen bei übertragbaren Krankheiten mit besonderer Ausbreitungsgefahr im Land Berlin (Seuchenalarmplan) vom 11.12.2022

    PDF-Dokument (40.4 kB) - Stand: 11.12.2022

Meldepflichtige Krankheiten

In § 6 und § 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist festgeschrieben, welche Krankheiten und Krankheitserreger meldepflichtig sind. Seit 1998 besteht darüber hinaus in Berlin eine erweiterte Meldepflicht, nach der Ärztinnen und Ärzte Fälle von Borreliose an die Gesundheitsämter melden müssen.

Ein- und Ausfuhr von Krankheitserregern

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die Ein- und Ausfuhr, die Aufbewahrung und das Arbeiten mit Krankheitserregern erlaubnispflichtig. In Berlin erteilt das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt eine personengebundene Erlaubnis gemäß § 44 IfSG, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine weitergehende gesonderte Antragspflicht zu jedem einzelnen Erreger, mit dem die Erlaubnisinhaberin oder der Erlaubnisinhaber zu tun hat, besteht grundsätzlich nicht.