Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist die oberste Landesgesundheitsbehörde Berlins auf dem Gebiet des Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelwesens. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Qualitätssicherung, zuständige Behörden, nationale und europaweite Zulassung, Arzneimittelsicherheit mehr »
Apotheken, Betäubungsmittel, Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen mehr »
Die zentrale arzneimittelrechtliche Grundlage stellt das Arzneimittelgesetz (AMG)
dar. Dieses Gesetz hat den Zweck, „im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel [...] zu sorgen“ (§ 1 AMG). Dies dient dem Schutz der Patientinnen und Patienten vor gesundheitlichen Schäden, die durch die Anwendung von Arzneimitteln entstehen können.
Das AMG wird durch verschiedene Verordnungen flankiert, die u. a. von den Gewerbetreibenden einzuhalten sind, um die erforderliche Qualität von Arzneimitteln zu sichern. Zu nennen sind z. B. die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) sowie die Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe (AMGrHdlBetrV).
Auf dem Gebiet des Apothekenwesens bildet das Apothekengesetz (ApoG)
die zentrale rechtliche Grundlage und für den Verkehr mit Betäubungsmitteln ist das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
maßgebend.