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Medikamente

Arzneimittel und Medizinprodukte

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist die oberste Landesgesundheitsbehörde Berlins auf dem Gebiet des Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelwesens. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Arzneimittelsicherheit

Arzneimittelsicherheit

Qualitätssicherung, zuständige Behörden, nationale und europaweite Zulassung, Arzneimittelsicherheit   mehr »

Apotheken und Betäubungsmittel

Apotheken und Betäubungsmittel

Apotheken, Betäubungsmittel, Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen   mehr »

Medizinprodukte

Medizinprodukte

Definition, Zuständigkeiten, Klinische Prüfungen, Vorkommnisse und
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Rechtsgrundlagen

Die zentrale arzneimittelrechtliche Grundlage stellt das Arzneimittelgesetz (AMG)(Externer Link) dar. Dieses Gesetz hat den Zweck, „im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel [...] zu sorgen“ (§ 1 AMG). Dies dient dem Schutz der Patientinnen und Patienten vor gesundheitlichen Schäden, die durch die Anwendung von Arzneimitteln entstehen können.
Das AMG wird durch verschiedene Verordnungen flankiert, die u. a. von den Gewerbetreibenden einzuhalten sind, um die erforderliche Qualität von Arzneimitteln zu sichern. Zu nennen sind z. B. die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) sowie die Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe (AMGrHdlBetrV).
Auf dem Gebiet des Apothekenwesens bildet das Apothekengesetz (ApoG)(Externer Link) die zentrale rechtliche Grundlage und für den Verkehr mit Betäubungsmitteln ist das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)(Externer Link) maßgebend.

Kontakt Formular

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Dienstgebäude
Oranienstr. 106
10969 Berlin

Telefon (030) 9028-0
Telefax (030) 9028-2056

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