Überprüfen Sie ihre Patientenverfügung

Blick auf eine Patientenverfügung

von Wega Wetzel M.A.

Die Medienberichte nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), AZ: XII ZB 61/16 vom 6. Juli 2016, sorgten in jüngster Zeit für Verunsicherung. Im konkreten Fall war nicht klar, ob die Weiterbehandlung noch im Sinne der Patientenverfügung angezeigt war. DGHS-Patientenschutz- und Versorgungsmappe erfüllt die Voraussetzungen, die vom BGH verlangt werden, seit Jahren.

Patientenverfügungen oder Patientenschutzbriefe, die vor 2011 ausgefüllt und hinterlegt wurden, sollten dringend geprüft und auf einem aktuellen Formular neu ausgefüllt und hinterlegt werden. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen helfen DGHS-Mitgliedern dabei gerne.

Dennoch verliert auch eine ältere Patientenverfügung nicht automatisch ihre Gültigkeit. Es gibt keine gesetzliche Ablauffrist, wie in der Herbstausgabe der DGHS-Verbandszeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ erläutert wird (S. 4-5 und S. 14-15).

Dass der neue Strafrechtsparagraph 217 eine Beschränkung in der Wahlfreiheit am Lebensende bedeutet, wurde wiederholt betont. Welche Verfassungsbeschwerden dagegen eingereicht werden und wie dabei argumentiert wird, ist ein weiteres Thema (S. 6-7).

Wie das Geschäft mit dem Lebensende gemacht wird und wer profitiert, prangert ein aktuelles Buch des Palliativmediziners Dr. Matthias Thöns an. Aus dem Buch drucken wir einen größeren Auszug (S. 31-32). Im Service-Teil geht es um das Thema Seniorenheime und Haustiere (S.12-13).

Journalisten, Schulen und Bibliotheken können die DGHS-Zeitschrift „Humanes Leben –Humanes Sterben“ kostenlos als Printausgabe per Postsendung oder digital als PDF-Datei per E-Mail-Zusendung bestellen. Bitte schreiben Sie dazu an: info@dghs.de

Die aktuelle Ausgabe ist unter www.dghs.de/service im Volltext als PDF-Datei herunterladbar.
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