Regulierung des Glücksspielwesens

Berliner Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag

Öffentliche Glücksspiele sind laut §§ 284-287 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich verboten, sofern nicht eine behördliche Erlaubnis dafür vorliegt. Die legale Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen ist im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelt, u. a. hinsichtlich Lotterien, Sportwetten, Spielen in Spielbanken (z. B. Roulette, Automatenspiel) und Online-Glücksspiel. Die Bestimmungen wurden für Berlin im Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV) konkretisiert. Einzelheiten zu den darin u.a. vorgeschriebenen suchtpräventiven Schulungen im Bereich der Sportwetten sind in der Verordnung zur Schulung des Personals von Wettvermittlungsstellen nach § 19 Absatz 1 Nummer 4 des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (Wettvermittlungsstellen-Schulungsverordnung) festgelegt.

Die Glücksspielaufsicht obliegt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

Berliner Spielhallengesetz

Neben dem staatlich konzessionierten Glücksspiel gibt es das gewerbliche Automatenspiel v. a. in Spielhallen und Gaststätten (Geldspielautomaten), das auf Bundesebene in den §§ 33 c-i Gewerbeordnung (GewO) geregelt ist und darüber hinaus Anforderungen der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielV) unterliegt. Zusätzlich gilt in Berlin das Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin (SpielhG Bln). Einzelheiten zu den u. a. darin vorgeschriebenen Schulungen des Spielhallenpersonals zum Jugend- und Spielerschutz (Erwerb eines sog. Sachkundenachweises) sind in der Verordnung zur Ausführung des Spielhallengesetzes Berlin (SpielhGV) zu finden.

Für das gewerbliche Automatenspiel und für Pferdewetten ist in Berlin übergreifend die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zuständig.

h1. Prävention, Hilfe und Forschung

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung fördert die Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtforschung zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht (siehe § 1 Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag).

Im Auftrag der Senatsverwaltung ist das Präventionsprojekt Glücksspiel der pad gGmbH, eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe und Mitglieds im Paritätischen Wohlfahrtsverband, für die berlinweite Prävention von Glücksspielsucht zuständig.

Als spezielles Angebot der Berliner Suchthilfe berät das Café Beispiellos in Trägerschaft des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. Glücksspielsüchtige sowie deren Angehörige. Der Bereich Café Beispiellos mobil führt auch aufsuchende Beratung durch, die sich insbesondere an Menschen mit Migrationsgeschichte richtet.

Die zentralen Koordinierungsstellen der Bundesländer zur Thematik Glücksspielsucht sind miteinander vernetzt. Sie haben u.a. einen bundesweiten Aktionstag gegen Glücksspielsucht ins Leben gerufen, der jährlich im September stattfindet.