Finanzielle Aspekte

Steuerformular

Informationen für Denkmaleigentümer

Für erste Auskünfte zu Restaurierungs-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen stehen Denkmaleigentümern die Unteren Denkmalschutzbehörden in den zwölf Berliner Bezirken zur Verfügung. Fachliche Beratung erhalten Sie darüber hinaus auch bei den zuständigen Gebietskonservatoren des Landesdenkmalamtes Berlin.

Zuwendung für Baumaßnahmen

Das Landesdenkmalamt Berlin kann Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse gewähren. Details regeln die

Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in der Denkmalpflege

Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Berliner Denkmalpflege plant das Landesdenkmalamt Berlin auch 2024 Zuwendungen für nichtinvestive Projektaktivitäten.

Hierbei handelt es sich um eine direkte finanzielle Unterstützung von denkmalpflegerisch sinnvollen Erhaltungsinitiativen, Veranstaltungen, Ausstellungen etc. mit einem hohen Anteil an ehrenamtlichem Engagement.

Interessierte werden gebeten frühzeitig Kontakt mit dem Landesdenkmalamt Berlin für weitere Information aufzunehmen.

Bitte verwenden Sie für Ihre Finanzierungspläne ausschließlich das hier bereitgestellte Muster. Bitte nutzen Sie zur Abrechnung im Rahmen Ihres Verwendungsnachweises ebenfalls ausschließlich das hier zur Verfügung gestellte Muster. Zuwendungsanträge und Verwendungsnachweise, die nicht die vorgegebenen Muster verwenden, werden nicht angenommen.

Ansprechpartner: Jakob Röger
Tel.: 030 9259 – 3671
E-Mail: Jakob.Roeger@lda.berlin.de

  • Fördergrundsätze 2024 für das Bürgerschaftliche Engagement

    PDF-Dokument (333.6 kB)

  • Finanzierungsplan für Zuwendungsanträge im Rahmen des Bürgerschaftlichen Engagements

    Vorlage für den Finanzierungsplan

    XLSX-Dokument (24.0 kB)

  • Musterkalkulation für den Verwendungsnachweis im Rahmen des Bürgerschaftlichen Engagements

    Vorlage für die Kostenkalkulation im Rahmen des Verwendungsnachweises

    XLSX-Dokument (26.0 kB)

Steuervergünstigungen

Werden private Mittel für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung eines Denkmals erforderlich, kann das Landesdenkmalamt – nach erfolgter Abstimmung vor Beginn der Baumaßnahmen – Steuerbescheinigungen für erhöhte steuerliche Abschreibung zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen.

Folgende Bescheinigungen können beim Landesdenkmalamt Berlin schriftlich beantragt werden:

1. Bescheinigungen gem. §§ 7i, 10f und 11b Einkommensteuergesetz (EStG)
Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Herstellungs- und Anschaffungskosten bzw. den Erhaltungsaufwand bei Denkmalen.
Diese Bescheinigungen sind insbesondere bei Baudenkmalen und Denkmalbereichen (Ensemble, Gesamtanlage) möglich.

2. Bescheinigungen gem. § 10g Einkommensteuergesetz (EStG)
Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
Insbesondere bei Maßnahmen an Gartendenkmalen finden diese steuerlichen Abzugsmöglichkeiten Anwendung.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Landesdenkmalamt Berlin für Steuerbescheinigungen (Stand: Juli 2022):

Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Pankow:
Frau Bergander
E-Mail
Tel.: (030) 90259-3739

Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Reinickendorf, Neukölln
Herr Monzka
E-Mail
Tel.: (030) 90259-3732

Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Spandau
Frau Meschter
E-Mail
Tel.: (030) 90259-3641

Bezirke Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick
Frau Ghani
E-Mail
Tel.: (030) 90259-3631

Bescheinigungen vom Landesdenkmalamt sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn private Mittel für die Erhaltung und die sinnvolle Nutzung des jeweiligen Denkmals als solches erforderlich sind. Dafür ist eine Abstimmung zwischen Denkmaleigentümerin bzw. Denkmaleigentümer und Landesdenkmalamt noch vor Beginn der Baumaßnahmen notwendig.