Geldleistungen

Steuern

Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) setzen sich aus Regelbedarf & Mehrbedarf sowie Geld für Unterkunft & Heizung zusammen.

Dazu kommen – wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind – Leistungen für Bildung & Teilhabe und Weitere Leistungen.

Weitere Leistungen, die nicht vom Regelbedarf umfasste Bedarfe sind, können als Einmalbedarf (Zum Beispiel für die Erstausstattung einer Wohnung oder die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt), Darlehen bei besonderem Bedarf oder in einer finanziellen Notlage als Vorschuss oder Darlehen erbracht werden.

Die Gewährung dieser Leistungen kann als Geldleistung oder als Sachleistung (z.B. Lebensmittelgutscheine, Kostenübernahmescheine) erfolgen