Berechtigungsnachweis ersetzt Berlinpass

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Nr. 01/ 2023 vom 5. Januar 2023 – zuletzt aktualisiert am 15. April 2024

Wiedereinführung der Übergangslösung zum Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket-S

Für die Berechtigten des Berlin-Ticket S wird es ab Freitag, 19. Januar 2024, wieder einfacher sein, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.

Grundsätzlich kann das Berlin-Ticket S nur zusammen mit der gültigen VBB-Kundenkarte Berlin S genutzt werden. Ab 19. Januar 2024 kann das Berlin-Ticket S auch mit dem aktuellen Leistungsbescheid genutzt werden. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S ist darauf das Aktenzeichen oder BG-Nummer des Leistungsbescheides einzutragen. Der Leistungsbescheid kann in Kopie und auch geschwärzt verwendet werden.
Diese Regelung ist mit den Berliner Verkehrsbetrieben abgestimmt und gilt vorerst unbefristet.

Sie haben Fragen zum Berechtigungsnachweis?

Ab heute steht jedem Bürger die Möglichkeit offen, sich bei Fragen zur VBB-Kundenkarte Berlin S oder Unterstützungsbedarf bei der Antragstellung gerne an die Hotline der BVG zu wenden. Die zentrale Hotline der BVG ist unter der Nummer 19449 erreichbar. Dort können die Bürgerinnen und Bürger unter Option 5 folgenden Text hören: “Du hast Fragen zur VBB Kundenkarte Berlin S oder deiner Beantragung? Dann sage Sozialticket oder drücke die 5.” Wird dieser Aufforderung Folge geleistet, werden die Teilnehmer an ein besonders geschultes Callcenter weitergeleitet.

Hinweis:

Sollten Sie die VBB-Kundenkarte vor Mitte August beantragt und diese bislang nicht erhalten haben, müssen Sie einen neuen Berechtigungsnachweis beantragen und den Antragsvorgang wiederholen. Wenn Sie die Kundenkarte jedoch nach diesem Zeitpunkt beantragt haben, wenden Sie sich zur Klärung Ihres Anliegens bitte an folgende E-Mail-Adresse: BN-Berlin-Ticket-S@SenASGIVA.berlin.de

Das Berlin-Ticket S kostet nur 9 € im Monat. Die Preissenkung gilt zunächst bis Ende 2025.

Nr. 01/ 2023 – 5. Januar 2023

Seit dem 1. Januar 2023 entfällt der berlinpass. Er wird durch den neuen Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S ersetzt. Damit erhalten Sie Zugang zu zahlreichen Vergünstigungen. Für Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen erhalten, wird damit die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erleichtert.

Wenn Sie in Berlin leben und Geld vom Jobcenter erhalten, bringt das neue Jahr einige Verbesserungen. Die Leistungen vom Jobcenter heißen jetzt Bürgergeld.

Ab sofort haben Sie weniger Aufwand, wenn Sie Vergünstigungen nutzen möchten: Sie müssen keinen berlinpass mehr beantragen. Stattdessen erhalten Sie vom Jobcenter automatisch per Post den neuen Berechtigungsnachweis.
Damit können Sie bei den Verkehrsbetrieben (BVG oder S-Bahn Berlin / VBB) online Ihre neue VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen. Diese ist nun notwendig, um das vergünstigte Berlin-Ticket S zu nutzen.

Außer dem Nahverkehr können Sie mit Ihrem Berechtigungsnachweis bzw. mit der VBB-Kundenkarte Berlin S viele weitere Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit nutzen.

Lesen Sie hier häufig gestellte Fragen und Antworten auf den Seiten der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Wichtig:

  • Beantragen Sie online Ihre neue VBB-Kundenkarte Berlin S bei den Verkehrsbetrieben (BVG oder S-Bahn Berlin / VBB). Diese ist nun notwendig, um das vergünstigte Berlin-Ticket S zu nutzen. Das Berlin-Ticket S können Sie wie gewohnt monatlich am Automaten oder an den bekannten Verkaufsstellen bekommen.
  • Für die Beantragung benötigen Sie den neuen Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S.
  • Sie erhalten den Berechtigungsnachweis immer kurz nach dem Leistungsbescheid.
    Denken Sie daran, frühzeitig Ihren Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
  • Antworten zu vielen Fragen zum Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S finden Sie auf der Sonderseite des Berliner Senats. Finden Sie darin keine Antwort, können Sie Ihre Frage an folgende E-Mail-Adresse richten: BN-Berlin-Ticket-S@SenIAS.berlin.de.
  • Sie haben Ihren Berechtigungsnachweis verloren oder nicht erhalten?
    Das Jobcenter kann einen Ersatz für Sie ausstellen. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um einen Ersatz-Berechtigungsnachweis anzufordern.
Stand: 20. November 2023