Zahlschein statt Bargeld

Um Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bieten Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall Barzahlungen an. Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase nutzt auch das Jobcenter Berlin Mitte im Laufe Januar 2019 hierfür ein neues Verfahren: Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen. Die Resonanz der Kundinnen und Kunden in den Modellregionen war positiv. Nun wird das Verfahren bundesweit eingesetzt.

Bisher erhielten Kunden das Bargeld an einem Kassenautomaten des Jobcenters vor Ort. Diese Automaten werden nun abgeschaltet, weil sie veraltet und technisch nicht mehr zuverlässig sind.

Wichtig!

In der Zeit vom 12. Dezember 2018 bis zur Aufschaltung des neuen Systems (voraussichtlich im Laufe des Januar 2019) können Personen ohne gültiges Personaldokument keine finanziellen Barleistungen durch das Jobcenter Berlin Mitte erhalten.

  • Generell gilt: Arbeitslosengeld II wird auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Eine Barauszahlung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Zahlschein anonym im Einzelhandel einlösbar – keine Kaufverpflichtung

Der Zahlschein kann bei den Einzelhändlern dm, Dr. Eckert, Penny, Real, Rewe und Rossmann eingelöst werden. Durch das neue Verfahren erhöht sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich. Damit werden Kundinnen und Kunden auch Fahrwege in die nächste Dienststelle mit Kassenautomat erspart. Eine Kaufverpflichtung besteht nicht.

Anonym und diskriminierungsfrei

Mit dem Zahlscheinverfahren bietet das Jobcenter eine diskriminierungsfreie Barzahlung an. Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf das Jobcenter zu. Das eingesetzte Verfahren barzahlen.de wird auch von anderen Unternehmen genutzt.