Beratungs- & Unterstützungsangebote

2 Menschen die einander die Hände halten

Familienbüro

Das Familienbüro Lichtenberg hält eine Übersicht über die umfangreichen Angebote für Familien im Bezirk bereit.

Bei familiären und persönlichen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Kita, Schule, Jugend, Freizeit und weiteren Themen können Sie sich beraten lassen und werden zu familienbezogenen Angeboten und Hilfen im Bezirk weitergeleitet.

weiterführende Informationen zum Familienbüro Lichtenberg

Mobile Kinderbetreuung

Sofern Sie eine Kinderbetreuung zu Zeiten benötigen, in denen die Kinderbetreuungseinrichtung nicht geöffnet hat, können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf ergänzende Kinderbetreuung stellen.

weiterführende Informationen zur mobilen Kinderbetreuung

Faire Integration

Faire Integration bietet bundesweit Beratung zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen für Geflüchtete und andere Migrantinnen und Migranten, die nicht aus der EU kommen, an.

Das Beratungsangebot umfasst Themen, die direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen, z. B.: Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung usw. Die Kenntnis über die eigenen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis ist wichtig, um sich auf dem Arbeitsmarkt sicher bewegen zu können. Bei anderen thematischen Fragen – z. B. zur Stellensuche oder dem Aufenthaltsstatus – wird an spezialisierte Beratungsstellen und beratende Institutionen vermittelt.

weiterführende Informationen zur fairen Integration

Pflegebedürftigkeit und Behinderungen von Familienangehörigen

Ein Unfall, eine Krankheit, ein Schlaganfall, eine Behinderung. Plötzlich wird ein Angehöriger zum Pflegefall. Familien kommen in eine schwierige Situation, da die Thematik der Pflege den meisten nicht geläufig ist. Pflegebedürftige und Angehörige benötigen Information, Beratung und Unterstützung zu allen Fragen rund um die Pflege.
Eine wohnortnahe, kostenfreie und unabhängige Beratung erhalten Sie bei den Pflegestützpunkten.

weiterführende Informationen von des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung
weiterführende Informationen von der Kontaktstelle PflegeEngagement

Schuldner- und Insolvenzberatung

Wenn eine Überschuldungssituation vom Ihnen, Angehörigen oder Bekannten nicht mehr beherrschbar ist, sollte eine Schuldnerberatung aufgesucht werden.

WICHTIG

Wenden Sie sich ausschließlich an eine vom Senat anerkannte gemeinnützige Berliner Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle.

weiterführende Informationen von Julatag
weiterführende Informationen des Caritas

Suchtberatung

„Sucht geht mich nichts an! Ich nehme doch gar keine Drogen!”: Diese Aussage hört man oft, wenn über Sucht und Abhängigkeit gesprochen wird.

Sucht ist eine Krankheit, die in jeder Familie auftreten kann. Es kann jeden treffen und das unabhängig von Alter, Ausbildung, Beruf und gesellschaftlichem Ansehen. Es ist also keine Schande und hat auch nichts mit persönlichem Versagen zu tun, wenn man für sich und andere Hilfe in Anspruch nimmt.
In den Suchtberatungsstellen werden Sie beraten und erhalten umfangreiche Informationen.

weiterführende Informationen von der Stiftung SPI
weiterführende Informationen von Vista
weiterführende Informationen bei Mediensucht

Hilfe in Krisensituationen

Jeder Mensch kann in eine akute Krisensituation geraten.
Die Gründe können vielschichtig sein:
familiäre Konflikte, Trennung, Suchtprobleme, Ängste, Panikzustände, psychische Erkrankungen, seelische Not-Situationen, Verlust von Angehörigen …….
Wenn sich die Krisensituation zuspitzt oder die Situation aussichtslos scheint, ist schnelle unbürokratische Hilfe rund um die Uhr erforderlich.
Neben dem Berliner Krisendienst hält Berlin ein umfangreiches Hilfeangebot bereit.

weiterführende Informationen des Berliner Kriesendienstes
weiterführende Informationen der Caritas

Lebensmittelausgabestellen LAIB und SEELE

Das Ziel von LAIB und SEELE ist es, Lebensmittel-Spenden an bedürftige Menschen zu verteilen. Mit LAIB und SEELE wird keine Grundversorgung hergestellt, sondern eine Zusatzversorgung angeboten. Menschen, die die Hilfe von LAIB und SEELE in Anspruch nehmen, sind keine Bittsteller.
Bedürftige sind Personen, die einen Bescheid über Arbeitslosengeld II (HARTZ IV-Bescheid), einen Bescheid über Grundsicherung oder vergleichbare Bescheide vorlegen können.
Die Vorlage dieser Bescheide berechtigt, LAIB und SEELE zu nutzen.
Die Lebensmittel sind in Supermärkten, Bäckereien etc. übrig geblieben, aber noch völlig in Ordnung. LAIB und SEELE versorgt Bedürftige auch mit Waren (insbesondere Obst und Gemüse), die sie sich sonst oft nicht leisten würden.
Bitte beachten Sie, dass der Unkostenbeitrag für eine Ausgabe zwischen einem und zwei Euro liegt.

weiterführende Informationen zur Berliner Tafel
weiterführende Informationen der Kältehilfe Berlin