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Hauptpersonalrat Land Berlin

Der Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin (kurz HPR-Land Berlin) ist für den gesamten unmittelbaren öffentlichen Dienst des Landes Berlin die oberste Stufenvertretung der Beschäftigten.


Der Hauptpersonalrat ist zuständig für die Beschäftigten aus den Bezirksämtern, den Senatsverwaltungen und Landeseinrichtungen, aus der Feuerwehr und den Schulen, den Kindertagesstätten-Eigenbetrieben, bei der Polizei, aus den Finanzämtern, aus den Theatern, Gerichten und Justizvollzugsanstalten sowie für die Beschäftigten vieler anderer Einzelbehörden, u.a. des Landesbetriebs für Gebäudebewirtschaftung, des Zentralen Personalüberhangsmanagements (Stellenpool), des Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit oder des Rechnungshofes.


Beschäftigtenzahlen (Stand 15.12.2008):

58.361 Arbeitnehmer, darunter ca. 8.000 Arbeiter/innen,
73.260 Beamtinnen und Beamte. 


Der Hauptpersonalrat wird direkt gewählt

Regelmäßig alle vier Jahre (zuletzt 2008) wählen die Beschäftigten ihren örtlichen Personalrat in den einzelnen Dienststellen, ihren Gesamtpersonalrat in den Bereichen allgemeinbildende Schulen, Finanzämter, Polizei und Justiz und den Hauptpersonalrat. 
Das Ergebnis der Wahlen zum Hauptpersonalrat können Sie hier einsehen. 
Die nächsten regelmäßigen Wahlen finden zwischen dem 01. Oktober und dem 15. Dezember des Jahres 2012 statt.


Der Hauptpersonalrat wird tätig

  • im Wege der Mitbestimmung bei allgemeinen arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen, die mehr als einen örtlichen Bereich betreffen, so z.B. bei Einführung und wesentlichen Änderungen von IT-Verfahren, Abschluss von Rahmendienstvereinbarungen und in Projekten zur Neuorganisation der Berliner Verwaltung,
  • im Wege der Mitwirkung (Recht zur Stellungnahme), so z.B. bei allgemeinen verwaltungsinternen Regelungen, Ausführungsvorschriften zu Tarifverträgen und Stellenverlagerungen zwischen Behörden, 
  • im Einigungsverfahren, wenn ein Mitbestimmungsverfahren 'vor Ort' strittig bleibt, so z.B. bei Kündigungen, Arbeitszeitregelungen, Beförderungen oder Fortbildungsmaßnahmen.


Der Hauptpersonalrat besteht aus

31 Mitgliedern. Davon gehören 14 zur Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 17 zur Gruppe der Beamtinnen und Beamten. Der Hauptpersonalrat hat einen Vorstand mit 13 Mitgliedern gewählt, wovon 6 zur Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 7 zur Gruppe der Beamtinnen und Beamten gehören. Die Vorstandsmitglieder sind von ihren dienstlichen Aufgaben freigestellt.

Das HPR-Gremium setzt sich wie folgt zusammen:
14 Arbeitnehmer 17 Beamte
01. Benita Hanke
02. Erko Basmann
03. Dagmar Poetzsch
04. Uwe Kurzke
05. Andreas Hellwig
06. Claudia Lemke
07. Wilma Dypa
08. Udo Mertens
09. Birgit Weber
10. Petra Kuzaj
11. Roland Höhne
12. Bernd Raue
13. Uwe Winkelmann
14. Birgit Schmitt
01. Arne Wabnitz
02. Martina Kirstan
03. Michael Laube
04. Wolfgang Bräuer
05. Klaus Schroeder
06. Enrico Strencioch
07. Francisca Bier
08. Christiane Thöne
09. Jörg Fuhrmann
10. Ines Groß
11. Margit Kosanke
12. Detlef Dames
13. Bodo Pfalzgraf
14. Frank Becker
15. Heidrun Quandt
16. Lutz Hansen
17. Klaus-Dietrich Schmitt

Weitere Beschäftigtenvertretungsgremien auf Landesebene:

Neben dem Hauptpersonalrat gibt es noch

die beide auch in der Klosterstraße 47, 10179 Berlin Mitte, zu erreichen sind.

Kontakt

Hauptpersonalrat
für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin

Klosterstr. 47
10179 Berlin
- Mitte

Telefon: (030) 90223-2077
Fax: (030) 90223-2051

E-Mail
Stadtplan

Fahrverbindungen

S-Bahnhof:
S+U Jannowitzbrücke:
S3, S5, S7, S75

U-Bahnhof:
U Klosterstr.:
U2
U Jannowitzbrücke:
U8

Bushaltestelle:
Berliner Rathaus:
248, M48
S+U Jannowitzbrücke:
248