Grundbuch - Informationen und Zuständigkeiten

  • Das von den Grundbuchämtern der Amtsgerichte geführte Grundbuch dient dazu, über die privatrechtlichen Verhältnisse (Eigentum, Hypotheken und andere Belastungen) eines Grundstückes Auskunft zu geben.
  • Das örtlich zuständige Grundbuchamt bzw. Amtsgericht können Sie folgender Übersicht entnehmen:
  • Zuständigkeiten in Grundbuchsachen

    PDF-Dokument (256.9 kB) - Stand: Februar 2024

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