Landgericht Berlin verurteilt Geschwisterpaar wegen vielfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu hohen Freiheitsstrafen (PM 37/2019)

Pressemitteilung vom 20.06.2019

Die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute Nachmittag eine Mutter und deren Adoptivbruder u.a. wegen sexuellen Missbrauchs der drei Töchter der Frau zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Gegen den Angeklagten H. wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verhängt, gegen die Angeklagte K. eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Ferner erhalten die drei Geschädigten Schmerzensgeldzahlungen in Höhe von 80.000,-, 40.000,- bzw. 20.000 Euro.

Die zuständige Kammer war zu der Überzeugung gelangt, dass der 51-jährige Angeklagte H. die minderjährigen Mädchen zwischen 2010 und 2016 in rund 550 Fällen sexuell missbraucht hat. In den meisten Fällen habe es sich um Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs gehandelt. Zum Teil habe der Angeklagte die Taten auch gefilmt. Seine Schwester, die mitangeklagte Mutter der Kinder, habe dem Angeklagten die Kinder zur Verfügung gestellt und dafür gesorgt, dass sie die Misshandlungen über sich ergehen ließen. Sie wurde zu einer deutlich niedrigeren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, weil sie u.a. vermindert schuldfähig gewesen sei, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Soweit ursprünglich mehr als 1.000 Taten angeklagt worden waren, waren diese Fälle im Laufe der Hauptverhandlung im Hinblick auf die Verurteilung in den übrigen Fällen eingestellt worden.

Der Vorsitzende Richter sagte heute in der mündlichen Urteilsbegründung, das Vertrauen der zu Beginn der Taten zum Teil erst acht Jahre alten Mädchen sei schamlos missbraucht worden. Es handele sich um außergewöhnlich schwerwiegendes Unrecht.

Die Öffentlichkeit war zu Beginn der Hauptverhandlung am 4. April 2019 aus Gründen des Opferschutzes ausgeschlossen worden. Die heutige Urteilsverkündung war dagegen öffentlich. Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht diese Vorgehensweise so vor (§ 173 GVG).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten können binnen einer Woche gegen das Urteil Revision einlegen.

Aktenzeichen: 508 KLs 45/18

Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte