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Schulen und Kitas
09.04.2021

Der Präsenzunterricht in Schulen findet nur eingeschränkt statt. Die Präsenzpflicht ist ausgesetzt. Es wird schulisch angeleitetes Lernen zu Hause angeboten. Prüfungen und Klausuren dürfen stattfinden. Hierbei gilt jedoch die Vorgabe, dass die Prüflinge den Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.
Die Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen befinden sich im Notbetrieb.
Regelungen an Schulen
Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für die Jahrgangsstufen 10 bis 13 wird Wechselunterricht in halber Klassenstärke angeboten. Am 19. April 2021 folgen die Stufen 7 bis 9. Kinder und Lehrkräfte müssen dabei in geschlossenen Räumen zu jeder Zeit eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Auf dem Schulhof im Freien kann die Maske abgesetzt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten wird. Der Unterricht erfolgt entweder täglich für mindestens drei Stunden für jede:n Schüler:in oder im tage- bzw. wochenweisen Wechsel.
Testangebot und Testpflicht für Schüler:innen
Schüler:innen und Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich zweimal wöchentlich einem Corona-Selbst- bzw. Schnelltest zu unterziehen. Ab 19. April 2019 besteht für alle Schüler:innen ebenfalls eine Testpflicht. Die Tests müssen zweimal pro Woche vor Ort in der Schule durchgeführt werden. Die Schüler:innen erhalten die Tests von ihrer Schule.
Notbetreuung in der Schule
In der Primarstufe wird eine Notbetreuung angeboten. Eltern werden jedoch dringend dazu aufgefordert, die Betreuung nach Möglichkeit zu Hause zu gewährleisten. Anspruch auf die Notbetreuung in der Schule haben alleinerziehende Eltern sowie Familien, bei denen mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Dies gilt jedoch nur, wenn keine andere Möglichkeit zur Betreuung besteht. Die schulische Notbetreuung umfasst maximal 8,5 Stunden pro Tag.
Zur Liste der systemrelevanten Berufen für die Notbetreuung – PDF
Abiturprüfungen 2021: Termine, verlängerte Prüfungszeit, Wiederholungsrecht
Der Prüfungsplan für die Abiturprüfungen 2021 wurde in Reaktion auf die Corona-Pandemie angepasst:- Der letzte Unterrichtstag wird um eine Woche auf den 13. April 2021 verschoben.
- Der Start der schriftlichen Abiturprüfungen wird um knapp zwei Wochen auf den 21. April 2021 verschoben. Darüber hinaus können die Schulen individuell entscheiden, die schriftlichen Prüfungen am ersten Nachschreibetermin zu starten.
- Die Prüfungszeit aller schriftlicher Prüfungen wird um 30 Minuten verlängert.
- Abiturient:innen erhalten nach dem letzten Unterrichtstag zusätzliche Lernangebote.
- Ein zusätzlicher Rücktritt von den Prüfungen sowie ein zusätzliches Wiederholungsrecht bei Nichtbestehen wird den Schüler:innen eingeräumt.
- Schüler:innen können eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen. Auch die 5. Prüfungskomponente kann auf Antrag durch eine mündliche Prüfung ersetzt werden.
Darüber hinaus haben Lehrer:innen die Möglichkeit, nach Ermessen in zentralen Prüfungsfächern Ersatzaufgaben auszuwählen.
Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss und zur erweiterten Berufsbildungsreife
Um das Ansteckungsrisiko der Prüflinge zu minimieren, wurden die Prüfungen für den Mittleren Schulabschluss und die Berufsbildungsreife angepasst oder ausgesetzt. Es gelten folgende Regelungen:- Bezüglich der Prüfungen zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses (MSA) oder der erweiterten Berufsbildungsreife (EBBR) gilt, dass die drei schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache sowie die mündliche Fremdsprachenprüfung ausgesetzt werden. Grundlage der Erteilung eines Abschlusses sind in diesem Jahr somit die Präsentationsprüfungen sowie die schulischen Jahresnoten. Durch den Wegfall der schriftlichen Prüfungen können sich die Schüler*innen bis zum Schuljahresende gezielt darauf konzentrieren, ihre Jahresnoten zu verbessen und ggf. ihre Präsentationsprüfungen vorzubereiten.
- Die vergleichenden Arbeiten zur Erlangung der Berufsbildungsreife (BBR) entfallen. Die Jahresnoten der Schüler:innen bilden in diesem Jahr ausnahmsweise die Grundlage zur Erteilung des Abschlusses. Nicht-Schulische Prüfungen zur Erlangung der BBR werden durchgeführt.
Regelungen in Kitas
Die Berliner Kitas sind geschlossen und bieten eine Notbetreuung an. Anspruch darauf haben alleinerziehende Eltern sowie Familien, bei denen mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Dies gilt jedoch nur, wenn keine andere Möglichkeit zur Betreuung besteht. Auch für Vorschulkinder und Kinder mit einem besonderen pädagogischen Bedarf kann die Notbetreuung in Anspruch genommen werden.
Private Kinderbetreuung
Unter Einhaltung strenger Richtlinien ist die private Kinderbetreuung im familiären oder nachbarschaftlichen Kreis gestattet. Folgende Vorgaben sind zu erfüllen:- die betreuten Kinder sind nicht älter als zwölf Jahre
- die Beaufsichtigung erfolgt unentgeltlich, nichtgeschäftlich und wechselseitig
- die Betreuung erfolgt in festen Gruppen, welche Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfassen
In der Praxis bedeutet dies, dass sich zwei Haushalte mit Kindern gegenseitig bei der Betreuung unterstützen können, indem die Kinder mal von dem einen, mal von dem anderen Haushalt beaufsichtigt werden.
Mehr Informationen zu Schulen und Kitas
Alle Informationen zu Schulen und Kitas finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Hygienerahmenkonzepte
Musterhygieneplan Corona für die Berliner Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflegestellen
PDF-Dokument (440.2 kB) - Stand: 20.11.2020 Dokument: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Musterhygieneplan für die Primarstufe der Berliner Schulen
PDF-Dokument - Stand: 15.03.2021 Dokument: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Musterhygieneplan für die Sekundarstufe der Berliner Schulen
PDF-Dokument - Stand: 15.03.2021 Dokument: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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Hotlines
Wer befürchtet, sich angesteckt zu haben, kann sich telefonisch beraten lassen: 030 9028 – 2828 (8 bis 20 Uhr)
Impf-Hotline (Buchung von Impfterminen, Fragen zur Buchung): 030 9028 – 2200 (7 bis 18 Uhr)
Chatbot zu Corona
Ab sofort beantwortet der Berliner Chatbot Bobbi die Fragen der Bürger:innen zu SARS-CoV-2 und COVID-19