Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt

Das Thema Häusliche Gewalt hat aufgrund seiner gesellschaftspolitischen Bedeutung und seiner komplexen Erscheinungsformen bereits seit über 25 Jahren einen besonderen Stellenwert in der Strafverfolgung durch die Amtsanwaltschaft Berlin. Die Ermittlungsverfahren werden in zwei spezialisierten Abteilungen durch mit hoher Sachkunde ausgestatteten Amtsanwältinnen und Amtsanwälte bearbeitet.
Es handelt sich bei Häuslicher Gewalt um Straftaten, die im Rahmen bestehender oder aufgelöster häuslicher Partnerschaft oder zwischen Angehörigen begangen werden. Konflikte und Aggressionen äußern sich dabei regelmäßig in Körperverletzungsdelikten oder münden in Verfahren wegen Bedrohung, Nötigung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.

Insbesondere die Aufklärung dieser umgangssprachlich als Stalking bezeichneten Vergehen ist für die vornehmlich weiblichen Opfer angesichts zu erduldender psychischer Belastungen von erheblicher Bedeutung. Meist suchen sie das Ende einer Beziehung oder wollen eine solche nicht eingehen, während die Täterin oder der Täter dies, oft psychisch belastet, ignoriert. Unbeeindruckt davon lauern sie dem Opfer an der Wohnanschrift oder Arbeitsstelle auf oder belästigen mit Anrufen zu allen Tages- und Nachtzeiten, Mails oder in den sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram. Teils entfernen sie Namensschilder an der Klingel, zerstechen Reifen oder verkleben Schlösser. Wenn Bestellungen von Waren und Dienstleistungen unter dem Namen des Opfers abgeschlossen werden, haben die Betroffenen Mühe, die unerwünschten Sendungen zurückzusenden, Abonnements zu kündigen oder Pizzaboten und Taxifahrer davon zu überzeugen, dass Dritte die Bestellung aufgegeben haben.

Zur Aufklärung solcher Vorwürfe werden die Opfer in der Regel durch Amtsanwältinnen und Amtsanwälte persönlich vernommen. Diese erhalten so in einem frühen Stadium einen persönlichen Eindruck und können gegebenenfalls Ängste der Geschädigten vor einem Gerichtsverfahren abbauen und Unterstützungsmöglichkeiten darlegen, die von Seiten der Justiz bestehen. Schließlich setzen sich die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte mit Familiengerichten in Fällen in Verbindung, in denen eine Gefährdung des Kindeswohls zu befürchten ist. Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit und bedarf daher besonderer Aufmerksamkeit.