Allgemeine Strafsachen

Dienstaufsicht

Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte nehmen in zwölf Abteilungen als Angehörige des gehobenen Justizdienstes bestimmte staatsanwaltschaftliche Aufgaben wahr.

Jede dieser Abteilungen ist mit der Verfolgung allgemeiner Strafsachen betraut. Sie bilden das Rückgrat der Bekämpfung der Alltagskriminalität. Jährlich betrifft dies in der Regel um die 400.000 Verfahren.

Auf welche Straftatbestände sich dies konkret bezieht, ist in der Anordnung über die Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften und der Amtsanwaltschaft der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung geregelt.

Zu den Schwerpunkten der Tätigkeiten in diesem Bereich zählt die Verfolgung von Körperverletzungsdelikten. Dies gilt auch soweit sie – wie oft im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten – fahrlässig begangen wurden oder mit einer erhöhten Mindeststrafandrohung versehen sind, beispielsweise wenn es zum Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen gekommen ist oder die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung erfolgt ist. Auch die Verfolgung von Beleidigungen, übler Nachrede und Verleumdung nehmen einen erheblichen Teil des amtsanwaltschaftlichen Tagesgeschäfts ein.

Zur Alltagskriminalität, deren Bekämpfung die Amtsanwaltschaft übernimmt, zählen bei Schäden bis 2.000 € daneben Eigentumsdelikte wie Diebstahl, auch etwa in der Form des Einbruchdiebstahls, der Unterschlagung und der ihr folgenden Hehlerei. Ein weiterer Schwerpunkt der amtsanwaltschaftlichen Tätigkeit bildet die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei denen Einspruch gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde eingelegt wurde. Ganz überwiegend betrifft dies Einsprüche gegen Bußgeldbescheide in Verkehrssachen z. B. nach Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen.

Eine spezielle Zuständigkeit für die Verfolgung von Delikten der Häuslichen Kriminalität liegt bei den Abteilungen 21 und 32.