Nehmen Sie bitte die Anlage bei Schadensfällen und Störungen unverzüglich außer Betrieb, wenn die Gefahr besteht, dass Heizöl austritt oder dieses bereits ausgetreten ist. Wenn eine Gefährdung oder Schädigung eines Gewässers einschließlich des Grundwassers nicht auf andere Weise verhindert werden kann; ist die Anlage zu entleeren.
Informieren Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle, die Berliner Feuerwehr oder die Wasserbehörde, wenn die Gefahr besteht, dass Heizöl in ein Gewässer, eine Entwässerungsleitung oder in den Untergrund gelangen kann (§ 24 AwSV).
Polizei Notruf Tel. 110
Feuerwehr Notruf Tel. 112
Wasserbehörde Tel. 9025 – 0