Das Umweltbundesamt erstattet Kommunen und öffentlichen Entsorgungsträgern erstmals einen Teil der Kosten für die Reinigung öffentlicher Flächen von Abfällen aus Einwegkunststoffprodukten. Grundlage der Erstattung aus dem Einwegkunststofffonds ist ein komplexes Punktesystem, das die von den Kommunen gemeldeten Reinigungsleistungen bewertet. Eine interne Prüfung der bereits ergangenen Bescheide ergab hier zuletzt Korrekturbedarf. Dadurch verschieben sich die ersten für Ende 2026 geplanten Auszahlungen aus dem Fonds auf den Jahresanfang 2027. Kommunen, die bereits Leistungsbescheide erhalten haben, müssen nichts unternehmen – sie erhalten korrigierte Bescheide.
Umwelt- und Naturschutz-News
Bild: Brano Hudak
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