Ergebnisse des Auswahlverfahrens der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen (Förderzeitraum ab März 2024)

Pressemitteilung vom 22.02.2024

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt im Auswahlverfahren der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen für 2024 rund 475.000 Euro und für 2025 rund 282.000 Euro für sechs Projekte.

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu unterstützen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.

Gefördert werden künstlerische und kulturelle Projekte aller Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden.

Der 14-köpfigen, spartenübergreifenden Fachjury lagen im Auswahlverfahren insgesamt 27 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 2,8 Mio. Euro vor.

Der Jury gehören an: Nabil Atassi, Saskia Assohoto, Melmun Bajarchuu, Zuri Maria Daiß, Lizza May David, Ibou Coulibaly Diop, Golschan Ahmad Haschemi, Raphael Moussa Hille-brand, Katalin Krasznahorkai, Svealena Kutschke, Shanti Suki Osman, Oliver Steidle, Anna-Lena Wenzel und Thomas Zandegiacomo Del Bel.

Die nächste Ausschreibung beginnt Mitte Mai 2024. Die Antragsfrist wird der 16.07.2024 sein.

Hinweis: Ab dem Antragsjahr 2024 stellen wir die Fördersystematik um. Es wird nun nur noch eine jährliche Antragsfrist für Fördermittel für die jeweils folgenden Kalenderjahre (ein-/ zweijährig) geben. Im Rahmen der nächsten Ausschreibung können Mittel für Projekte in 2025 und/oder 2026 beantragt werden. Eine weitere Frist für Projekte im Jahr 2025 wird es nicht mehr geben.

  • Pressemitteilung mit Übersicht der Ergebnisse

    PDF-Dokument (59.7 kB) - Stand: 22. Februar 2024