Förderung von Musikerziehung in Musikschulen: Berlin übernimmt Kosten für Notenkopien

Pressemitteilung vom 22.02.2024

Noten und Songtexte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Deshalb müssen Musikschulen für die Urheberrechte aufkommen, wenn sie Noten oder Songtexte für ihre Schülerinnen und Schüler vervielfältigen (z.B. kopieren), damit diese zuhause oder in der Musikschule üben und Notenkopien für Aufführungen verwenden können. Zwölf Musikschulen aus Berlin profitieren jetzt von einer Re-gelung, die Pilotcharakter haben könnte. Seit dem 1. Februar 2024 übernimmt das Land Berlin zentral die Kosten für alle 12 Berliner Musikschulen.
Die Musikschulen Berlins profitieren ab sofort von einer pauschalen Kopierlizenz, die ihnen eine kom-fortable und kostengünstige Vervielfältigung des Notenmaterials gestattet. Die Kosten dafür werden aus dem Landeshaushalt Berlins bestritten. Der Berliner Senat hat dazu in dem soeben verabschiede-ten Doppelhaushalt 2024/25 die notwendigen Mittel eingestellt.
Die GEMA und die VG Musikedition haben die Gespräche begleitet und sich intensiv für eine gütliche Einigung eingesetzt, die den Interessen der Urheberinnen und Urheber Rechnung trägt. Die GEMA kümmert sich seit Jahren im Auftrag der VG Musikedition um die Lizenzierung für das Vervielfältigen von Noten und Songtexten gegenüber Musikschulen.
Berlin sendet ein deutliches Signal für die hohe Bedeutung musikalischer Förderung: „Ich freue mich, dass mit dem Beitritt Berlins zum Kopierlizenzvertrag musikalische Bildungsangebote an den Berliner Musikschulen rechtssicherer, flexibler und attraktiver gestaltet werden. Insbesondere für einkom-mensschwache Familien kann der Erwerb teurer Notenwerke eine zusätzliche Hürde darstellen. Mit den Möglichkeiten aus dem Vertrag wird der Zugang von Kindern und Jugendlichen zu musikalischer Bildung erleichtert. Die Verbesserung von kulturellen Teilhabechancen im Land Berlin ist mir ein wichti-ges Anliegen. Gleichzeitig stärkt der Abschluss des Vertrags das Urheberrecht und stellt sicher, dass die Urheberinnen und Urheber von Notenwerken die Ihnen zustehende Vergütung erhalten“, so Joe Chi-alo, Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Auch Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, freut sich über die Entscheidung des Ber-liner Senats: „Es ist ein überaus positives Signal, dass sich Berlin als erstes Bundesland dazu entschlos-sen hat, eine Lizenzvereinbarung bezüglich der Vervielfältigung von Musikwerken für alle bezirklichen Musikschulen zu unterzeichnen. Damit ist hinsichtlich des Einsatzes von Notenausgaben beziehungs-weise von Notenkopien in Musikschulen ein rechtssicherer und zugleich verwaltungseinfacher Rah-men für Schüler, Lehrende und Leitungskräfte geschaffen worden.“
Gemeinsames Musizieren fördert die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Deshalb ist musikali-sche Erziehung eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die auch der GEMA am Herzen liegt. Johannes Everding, Direktor Geschäftsentwicklung bei der GEMA, sagt: „Musikvermittlung ist ein wichtiger Bei-trag für die kulturelle Vielfalt in unserem Land, aber die faire Vergütung von Urheberinnen und Urhe-bern ist es auch. Die nun gefundene Lösung wird beiden Interessen gerecht. Indem das Land Berlin künftig für die Kosten der Pauschalvereinbarung einsteht, ermöglicht es vielen Kindern und Jugendli-chen den legalen Zugang zu Notenkopien zum Üben und gemeinsamen Musizieren. Es wäre schön, wenn auch andere Bundesländer diesem Beispiel folgen würden. Sie erwiesen damit der Musikkultur in unserem Land einen großen Dienst.“
Viele Musikschulen, die Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM) sind, profitieren seit Jah-ren von einem Rahmenpauschalvertrag, der den Mitgliedern einen Rabatt gegenüber dem regulären Tarif für Notenkopien sowie ein vereinfachtes Meldeverfahren bietet. Außerdem entfällt für die be-troffenen Musikschulen künftig der Schritt, jede Vervielfältigung einzeln anzumelden. Den Urheberin-nen und Urhebern schließlich sichert die Vereinbarung eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer ge-schützten Werke.
Die zwölf Berliner Musikschulen können ab dem 1. Februar 2024 als Mitglieder des Verbandes deut-scher Musikschulen künftig den Rahmenpauschalvertrag für das Kopieren von Noten nutzen.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 90.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorenge-sellschaften für Werke der Musik.
Die VG Musikedition nimmt unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrech-te, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an wissenschaftlichen Ausgaben und Erstaus-gaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.

Pressekontakt GEMA:
Ursula Goebel, Direktorin Kommunikation
E-Mail: ugoebel@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426
Christina Zander, Kommunikationsmanagerin
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Pressekontakt VG Musikedition:
Christian Krauß, Geschäftsführer
E-Mail: krauss@vg-musikedition.de