Antidiskriminierungsklausel kommt ab sofort nicht mehr zur Anwendung

Pressemitteilung vom 22.01.2024

Aufgrund von juristischen Bedenken, dass die Antidiskriminierungsklausel in dieser Form nicht rechtssicher sei, wird diese ab sofort keine Anwendung in Zuwendungsbescheiden mehr finden.

Das Ziel einer diskriminierungsfreien Kultur bleibt davon unberührt. Senator Joe Chialo hat von Anfang an klargemacht, dass die Einführung der Antidiskriminierungsklausel den Beginn des Diskurses darstellt und nicht dessen Ende. Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt arbeitet intensiv an Austauschformaten, die dazu dienen sollen, den Diskurs mit den Institutionen und Kulturschaffenden in den kommenden Monaten zu intensivieren, um eine besondere Sensibilisierung für die Thematik zu schaffen, und um zu einer einheitlichen Regelung zu gelangen.

Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Joe Chialo:
„Gar keine Frage: Ich werde mich weiter für die diskriminierungsfreie Entwicklung der Berliner Kultur einsetzen. Ich muss aber die juristischen und kritischen Stimmen ernst nehmen, die in der eingeführten Klausel eine Beschränkung der Kunstfreiheit sahen. Die Debatten brauchen wir jetzt mehr denn je, und es ist Zeit zu handeln – daran besteht für mich keinerlei Zweifel. Den Diskurs fordere ich ein und baue auf eine überparteiliche Zusammenarbeit.“

Vor einem Monat, am 21. Dezember 2023, hatte die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Antidiskriminierungsklausel eingeführt, die auf einer Forderung des Berliner Landeskonzepts zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention aus dem Jahr 2019 beruht.