Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
Sie ereichen den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln:
- U-Bahnhof Kleistpark - Linie U 7 - (ca. 5. Min. Fußweg)
- U-Bahnhof Yorkstraße - Linie U 7 - ( ca. 10 Min. Fußweg)
- S-Bahnhof Yorkstraße (Großgörschenstraße) - Linie S 1 - (ca. 10 Min. Fußweg)
- S-Bahnhof Yorkstraße - Linien S 2, S 25 - (ca. 10 Min. Fußweg)
- Bushaltestelle Kleistpark - Buslinien 148, 187, 204 - (ca. 5. Min. Fußweg)
- Bushaltestelle Winterfeldtplatz - Buslinie 204 - ( ca. 5. Min. Fußweg)
Die Geschäftsstelle des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin ist für das Publikum geöffnet:
montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr. In dieser Zeit können Berechtigte Akteneinsicht nehmen.
Eine telefonische Anmeldung wird empfohlen um sicherzustellen, dass die Akten bereit liegen.
Die Geschäftsstelle befindet sich im zweiten Stock des Kammergerichtsgebäudes in Zimmer 237.
Bitte beachten Sie, dass sich die Mitnahme eines Personalausweises empfiehlt,
da am Eingang des Kammergerichtsgebäudes gelegentlich Einlasskontrollen vorgenommen werden.
Eine Rechtsberatung durch die Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs erfolgt nicht.
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