Amtsgericht und Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg
Familiengericht:
Stadtplan
Amtsgericht:
Stadtplan
Sie erreichen das Amtsgericht und das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg mit folgenden
öffentlichen Verkehrsmitteln
:
U-Bahn-Linien U 1 und U 7 (Ausstieg: U-Bhf. Möckernbrücke)
S-Bahn-Linien 1, 2, 25, 26 (Ausstieg: S-Bhf. Anhalter Bahnhof)
Buslinie M 29, M 41 (Haltestelle: S-Bhf. Anhalter Bahnhof)
Rechtsanwälte und Rechtsbeistände, die mit dem Pkw kommen, können kostenpflichtig in der nichtöffentlichen Tiefgarage des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg (Einfahrt Möckernstraße) parken. Die Tiefgarage wird um 17.00 Uhr geschlossen.
Allgemeine Öffnungszeiten
- Montag und Dienstag
8.30 bis 15.00 Uhr
- Mittwoch und Freitag
8.30 bis 13.00 Uhr
- Donnerstag
8.30 bis 15.00 Uhr und Gespächstermine
zwischen 15.00 und 18.00 Uhr nach Vereinbarung.
In dieser Zeit können Berechtigte in den Geschäftsstellen Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereit liegen.
Die
Grundbuch-Einsichtstelle beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg befindet sich in Zimmer A 54 (Eingang Möckernstraße 130).
Die
mündlichen Verhandlungen sind - mit Ausnahme der Verhandlungen in den meisten Familiensachen - grundsätzlich öffentlich (§§ 169, 170 GVG). Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.
Der Geschäftsverteilungsplan
Geschäftsverteilungplan 2012 laden »
(Gesch _ftsplan 2012 _02, 128111 KB)
Anlagen zum Geschäftsverteilungsplan 2012 laden »
(Anlagen Gvp 2012, 70615 KB)
Rufbereitschaft Betreuungsgericht 2012 laden »
(Rufbereitschaft Betreuungsgericht 2012, 14811 KB)
Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge
Öffnungszeiten:
- Montag und Dienstag
8.30 bis 15.00 Uhr
- Mittwoch und Freitag
8.30 bis 13.00 Uhr
- Donnerstag
8.30 bis 15.00 Uhr und Gespächstermine
zwischen 15.00 und 18.00 Uhr nach Vereinbarung.
Zimmer: A 050
Tel.: (030) 90175 338
Büroanschriften der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg laden »
(Gerichtsvollzieher Anschriften Ab 15.2011.pdf, 21196 KB)
Geschäftsverteilungsplan der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg laden »
(Strassenverzeichnis, 86759 KB)
Informations- und Rechtsantragsstelle
Öffnungszeiten:
- Montag bis Mittwoch
8.30 bis 15.00 Uhr
- Donnerstag
8.30 bis 18.00 Uhr
- Freitag
8.30 bis 13.00 Uhr.
Seit dem 16.01.2007 hat bei dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg die
Informations- und Rechtsantragstelle ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie ist für den
gesamten Geschäftsbereich des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg im Familiengericht, Dienstgebäude Hallesches Ufer 62, in den Zimmern F020 bis F029 untergebracht.
Neu ist die Vorschaltung einer Informationsstelle vor der Rechtsantragstelle. Diese Informationsstelle ist der zentrale Anlaufpunkt für das Publikum. Dort werden Aufgaben des Auskunftsbeamten übernommen und allgemeine Anfragen beantwortet. Ferner sollen Unterlagen für die Aufnahme von Anträgen in der Rechtsantragstelle vorab auf Vollständigkeit geprüft werden.
Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.
Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Dies ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft. Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur in einem angemessenen Umfang niedergeschrieben. Bürger mit geringem Einkommen können sich nach dem Beratungshilfegesetz von einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin eigener Wahl gegen eine niedrige Beratungsgebühr, die bei Mittellosigkeit erlassen werden kann, beraten lassen.
Mediation bei dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Eine gerichtsnahe Mediation kann bei dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg derzeit nicht angeboten werden.
Anträge auf Erteilung einer Apostille bzw. Zwischenbeglaubigung einer Unterschrift zum Zwecke der Legalisation für Scheidungsurteile und andere Urkunden des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg können Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr in Zimmer A 160 (Eingang Möckernstr. 130) abgegeben werden.
Die
allgemeine örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem
Wohnsitz des Beklagten. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg ist trotz der Berliner Bezirksreform weiterhin für die ehemaligen Bezirke Tempelhof und Kreuzberg zuständig.
Für
Familiensachen im Sinne des § 23 b GVG gelten die folgenden Zuständigkeiten:
Zuständig für die Entscheidungen des Amtsgerichts in Familiensachen im Bezirk des Landgerichts Berlin ist für die
Bezirke der Amtsgerichte Mitte, Pankow/Weißensee, Tiergarten und Wedding das Familiengericht Pankow/Weißensee (Zweigstelle Kissingenstraße 5-6, 13189 Berlin).
Für Familiensachen der
Bezirke des Amtsgerichts Schöneberg sowie bei fehlendem inländischen Wohnsitz (§ 606 Abs. 3 ZPO) ist das
Amtsgericht Schöneberg zuständig. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dieser
Seite.
Für die übrigen sechs
Bezirke der Amtsgerichte Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Spandau und Tempelhof-Kreuzberg ist das
Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg zuständig.
Organisation: Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat 92 Abteilungen, und zwar
- 01 Verwaltungsabteilung,
- 49 Familienabteilungen,
- 16 Zivilprozessabteilungen,
- 09 Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzabteilungen,
- 08 Grundbuchabteilungen,
- 04 Nachlassabteilungen,
- 03 Vormundschaftsabteilungen und
- 02 Sammelabteilungen.
Näheres zum Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg
Das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg ist das größte deutsche Familiengericht mit mehr als 20.000 Neueingängen pro Jahr.
Die Geschichte in Stichpunkten:
- 1878 Gründung des Amtsgerichts Berlin II (zuständig für die Vororte des alten Berlin)
- 1882-1885 Errichtung des “Geschäftshauses” für das Landgericht und Amtsgericht Berlin II
- 1899 umbenannt in Amtsgericht Tempelhof
- 1915 Beginn der Bauarbeiten für einen Erweiterungsbau an der Möckernstraße
- 1921 Vollendung des Baus
- 1945 Zerstörung der Bauteile am Halleschen Ufer
- Herbst 1945 Wiedereröffnung des Amtsgerichts Kreuzberg in der Möckernstraße
- Sommer 1946 Eröffnung des Amtsgerichts Tempelhof in Berlin-Mariendorf
- 01.01.1948 Vereinigung der Amtsgerichte zum Amtsgericht Tempelhof und Kreuzberg (Dienstsitz Möckernstraße)
- ab 1993 Neubau des Familiengerichts und des Erweiterungsbaus auf dem Gelände am
- Halleschen Ufer und an der Kleinbeerenstraße
- 15.10.1994 Übernahme der Zuständigkeiten des Familiengerichts (Dienstgebäude Cicerostraße)
- 08.03.1995 Eröffnung des Familiengerichts im neuen Gebäude am Halleschen Ufer
- Juli 1995 Eröffnung des neuen Erweiterungsbaus an der Kleinbeerenstraße mit den FGG-Abteilungen
Die Fläche des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg beträgt insgesamt 28.063 qm.
Davon entfallen auf den Altbau an der Möckernstraße mit seinen 124 Diensträumen (davon 9 Sitzungssäle und 2 Zellen) 8.154 qm, auf das Familiengericht am Halleschen Ufer mit seinen 175 Diensträumen (davon 22 Sitzungssäle, 5 Zellen, Konferenzraum, Kantine, Bücherei und Garage) 15.849 qm sowie auf den Erweiterungsbau an der Kleinbeerenstraße mit seinen 64 Diensträumen und einer Hausmeisterwohnung 4.060 qm.
Architekt der Neubauten ist Prof. O.M. Ungers. Die Gesamtkosten der Neubauten haben 78,9 Mio. DM betragen.
Am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg sind mehr als 400 Dienstkräfte beschäftigt.
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