Der Gerichtsbezirk

Der Gerichtsbezirk

Der Gerichtsbezirk ist das Gebiet, für das ein Gericht örtlich zuständig ist. In der Regel ist ein Gericht nur für Rechtsangelegenheiten innerhalb seines Bezirks zuständig. Davon gibt es zahlreiche Ausnahmen. Die Übertragung von Zuständigkeiten für bestimmte Rechtsangelegenheiten aus einem Gerichtsbezirk auf ein anderes Gericht führen zur Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit und zur Vergrößerung des Gerichtsbezirks.

Amtsgerichtsbezirk: Das Amtsgericht Kreuzberg ist zuständig für die Bezirke Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain.

Erweiterte Zuständigkeit: In familiengerichtlichen Streitigkeiten für alle Amtsgerichtsbezirke mit Ausnahme der Amtsgerichtsbezirke Köpenick, Mitte, Pankow, Tiergarten, Wedding und Schöneberg.
Für den Amtsgerichtsbezirk Köpenick ist das Familiengericht Köpenick, für die Amtsgerichtsbezirke Mitte, Pankow, Tiergarten und Wedding ist das Familiengericht Pankow, für den Amtsgerichtsbezirk Schöneberg ist das Familiengericht Schöneberg zuständig.