Amtsgericht Lichtenberg
Allgemeine Öffnungszeiten
- Montag und Dienstag 8:30 bis 15:00 Uhr
- Mittwoch und Freitag 8:30 bis 13:00 Uhr
- Donnerstag 8:30 bis 15:00 Uhr und Gesprächstermine zwischen 15:00 und 18:00 Uhr nach Vereinbarung
In dieser Zeit können Berechtigte in den Geschäftsstellen Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereit liegen.
Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.
Info- und Rechtsantragstelle
Die Info- und die Rechtsantragstelle sind zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag bis Mittwoch 8:30 bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 8:30 bis 18:00 Uhr
- Freitag 8:30 bis 13:00 Uhr
Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.
Eine Rechtsberatung findet dort nicht statt. Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen.
Eine Rechtsberatung ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft. Bürger mit geringem Einkommen können sich von einem Rechtsanwalt eigener Wahl gegen eine Beratungsgebühr von 10 EURO, die bei Mittellosigkeit erlassen werden kann, beraten lassen.
In der Rechtsantragstelle können Anträge auf Bewilligung von
Beratungshilfe gestellt sowie Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft zu Protokoll gegeben werden, wenn sich der Wohnsitz des Betroffenen im entsprechenden Amtsgerichtsbezirk befindet.
Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft
Kirchenaustritt ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen. Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete müssen zusätzlich das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil mitbringen. Die Lohnsteuerkarten werden hinsichtlich des Austritts aus der Religionsgemeinschaft nicht vom Amtsgericht geändert, sondern ausschließlich vom zuständigen Finanzamt.
Bürger mit geringem Einkommen können sich unter Vorlage eines Beratungshilfescheins von einem Rechtsanwalt eigener Wahl gegen eine Gebühr von 10 ¤ beraten lassen. Diese Gebühr kann unter Umständen durch den Rechtsanwalt erlassen werden.
Dienstgebäude Roedeliusplatz
Altbau, Erdgeschoss Raum 15 A
Telefon: 90253 - 211
Besucher melden sich bitte vorher in der Information.
Erweiterungsbau, Raum 53 E
Tel.: (030) 90253-323
Fax: (030) 90253-448
Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge
Sprechzeiten der Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge:
- Montag, Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:00 Uhr
- Mittwoch und Freitag 8:30 bis 13:00 Uhr
Dienstgebäude Roedeliusplatz
Altbau, Erdgeschoss, Raum 19 A,
Tel.: (030) 90253 -210
In Berlin wurde zum 01.01.2008 ein Rauchverbot in der Gastronomie und den öffentlichen Gebäuden eingeführt.
Für Mitarbeiter und Besucher ist somit das Rauchen im gesamten Gebäude des Amtsgerichts untersagt.
© Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz